
Abschreckung und Kostensenkung
Griechenland kürzt Sozialleistungen für Asylberechtigte auf das „absolut notwendige“
Griechenland plant harte Einschnitte: Mietzuschüsse für anerkannte Geflüchtete entfallen. Das Asylbudget schrumpft auf das „absolut Notwendige“. Für Abgelehnte bleiben nur zwei Wege: Haft oder Rückkehr.
Dienstag, 07.10.2025, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.10.2025, 11:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die griechische Regierung will Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge massiv kürzen. Nach Angaben des Migrationsministeriums sollen die Gesamtmittel für Asylleistungen um fast 30 Prozent reduziert werden – von 400 Millionen auf 288 Millionen Euro jährlich, wie die Behörde mitteilte.
Im Fokus der Reform steht das Unterbringungsprogramm Helios, das unter anderem Mietzuschüsse für Geflüchtete beinhaltete. Diese Leistungen werden vollständig eingestellt. Die freigewordenen Mittel sollen stattdessen in Programme zur Arbeitsintegration und zum Erlernen der griechischen Sprache fließen. „Wer künftig Asyl erhält, wird nicht mehr mit Dauersubventionen leben, sondern durch Arbeit in die Gesellschaft integriert“, sagte Migrationsminister Thanos Plevris. Die Unterstützungszahlungen würden künftig nur noch das „absolut Notwendige“ abdecken, fügte er hinzu, ohne Details zu nennen.
Kurs der Abschreckung
Die allein regierende konservative Regierung unter Premier Kyriakos Mitsotakis betont, dass die Maßnahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben stehen. Griechenland soll als Zielland für Migration weniger attraktiv werden; gleichzeitig sollen die Staatsausgaben gesenkt werden.
Experten widersprechen der Behauptung, die Maßnahme stehe im Einklang mit EU-Vorgaben: Für Asylsuchende schreibt die EU-Aufnahmerichtlinie vor, dass materielle Leistungen ein „angemessenes“ Existenzminimum sichern müssen. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist.
Haft oder Ausreise
Für jene, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, gelten bereits schärfere Regeln: Wer sich illegal in Griechenland aufhält und nicht freiwillig ausreist, muss künftig mit mindestens drei Jahren Haft rechnen. Eine Aussetzung oder Umwandlung der Haftstrafe ist nur noch möglich, wenn die Betroffenen einer freiwilligen Rückkehr zustimmen. „Betroffenen sollen künftig nur noch zwei Optionen offenstehen: Inhaftierung oder Rückkehr“, heißt es seitens des Migrationsministeriums.
Migranten sind nach Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM) alle Menschen, die ihren Wohnort verlassen – egal aus welchen Gründen, wie lange oder ob freiwillig oder unfreiwillig. Flüchtlinge dagegen suchen Schutz vor Krieg oder vor drohender Verfolgung, etwa wegen ihrer Religion, Nationalität oder ihrer politischen Überzeugung. Damit sind Flüchtlinge auch Migranten, aber nicht alle Migranten sind Flüchtlinge. (dpa/mig) Aktuell Ausland
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