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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg © claudiodivizia/123rf.com

Bundesamt

Zahl positiver Asylbescheide eingebrochen

Die Quote der Asylsuchenden, die in Deutschland anerkannt werden, ist eingebrochen. Sie betrug nach Angaben der Regierung zuletzt 26,5 Prozent, während sie in den Vorjahren stets deutlich über 50 Prozent gelegen hatte. Parallel dazu steigen Asylklagen vor Verwaltungsgerichten.

Donnerstag, 25.09.2025, 11:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.09.2025, 11:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Asylanträge sind in Deutschland derzeit deutlich seltener erfolgreich als in den Vorjahren. Die sogenannte bereinigte Anerkennungsquote lag im ersten Halbjahr 2025 bei 26,5 Prozent, wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Früher abgefragten Zahlen zufolge hatte die Quote von 2021 bis 2024 stets deutlich über 50 Prozent gelegen. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.

Die bereinigte Anerkennungsquote gibt an, wie viele Menschen nach einer inhaltlichen Prüfung ihres Asylantrags in Deutschland Schutz erhalten. Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus rein formellen Gründen werden nicht berücksichtigt.

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Schutzquoten brechen ein

„Die sinkenden Schutzquoten betrachte ich mit großer Sorge, zumal sich die Lage in vielen Herkunftsländern verschlechtert und es EU-weit oft deutlich höhere Schutzquoten gibt“, erklärte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Laut den abgefragten Daten lag etwa die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan zuletzt bei 60,3 Prozent, während sie 2024 noch 93,3 Prozent betragen hatte. Bei Menschen aus dem Iran gab es demnach einen Rückgang von 36,7 Prozent im Jahr 2024 auf 25,8 Prozent im ersten Halbjahr 2025.

Weitgehend ausgesetzt sind derzeit Asylverfahren für Menschen aus Syrien. Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 stoppte das Bamf die reguläre Bearbeitung. Derzeit ist offen, wann sie wieder aufgenommen wird. Normalerweise ist eine Frist von sechs Monaten vorgesehen, in denen über Asylanträge zu entscheiden ist – im Falle von Syrien werden Anträge nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit spätestens nach 21 Monaten entschieden.

Mehr Ablehnungen, mehr Klagen

Parallel zu den sinkenden Schutzquoten steigen an deutschen Verwaltungsgerichten die Zahl der Asylklagen. Beobachter sprechen von einer Auslagerung der Verfahren vom Bamf zu den Gerichten. Zuletzt legte das sächsische Oberverwaltungsgericht massiv steigende Zahlen vor: 5.447 Neuzugänge im ersten Halbjahr, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demnach 3.319. Die Belastung bei den Verwaltungsgerichten sei sehr hoch, betonte OVG-Sprecher Peter Kober.

Für die Kläger lohnt sich der Rechtsweg oft. In mehreren tausend Fällen erhielten den von der Linksfraktion abgefragten Daten zufolge Menschen, deren Antrag vom Bamf zunächst abgelehnt worden war, doch noch Schutz in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2025 betraf dies demnach fast 9.000 Menschen. In gut 3.000 dieser Fälle entschieden Gerichte gegen das Bamf. (epd/mig) Aktuell Panorama

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