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Schlüssel (Symbolfoto) © Photo Mix @ pexels.com (CC0)

„Scheiß Ausländer!“

Mieter beleidigt Vermieter rassistisch – und verliert Wohnung

Den eigenen Vermieter zu beschimpfen, ist wohl nie eine gute Idee – erst recht nicht, ihn rassistisch zu beleidigen. In einem Fall aus Hannover drohte die Mieter sogar mit der AfD. Das Amtsgericht macht nun klar: Das kann ernste Folgen haben.

Donnerstag, 11.09.2025, 12:04 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.09.2025, 14:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover mit dem Verlust seiner Wohnung rechnen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem Vermieter nicht mehr zuzumuten sei, das Mietverhältnis fortzusetzen, teilte das Gericht zu einem Urteil vom 10. September mit. Das sei hier der Fall – denn eine Mieterin habe den Kläger – ihren Vermieter – in „rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt“. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats angefochten werden. (Az: 465 C 781/25)

Im vorliegenden Fall sah es das Amtsgericht als erwiesen an, dass die Mieterin dem Eigentümer des Wohnhauses in Hannover-Badenstedt Aussagen wie „Ihr Kanacken!“ oder „Scheiß Ausländer!“ entgegengehalten habe, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Bei einem Zusammentreffen im Dezember 2024 soll sie außerdem gesagt haben: „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ Daraufhin kündigte der Vermieter ihr und forderte sie auf, das Haus zu räumen.

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Zeugen bestätigen Vorgang

Die Frau wies die Vorwürfe zurück und behauptete laut Gericht, es habe kein Treffen gegeben, weil sie zu dem Zeitpunkt bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen sei. Außerdem habe der Vermieter sie schon zuvor eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Sie räumte die Wohnung nicht in der vom Vermieter gesetzten Frist. Daher verklagte der Mann die Mieterin.

Vor Gericht bestätigten zwei Zeugen den Vorfall jedoch unabhängig voneinander so, wie ihn der Vermieter geschildert hatte. Eine von der Mieterin benannte Zeugin wiederum habe sich im Widerspruch zu dem geäußert, was die Mieterin selbst angegeben habe, erläuterte der Gerichtssprecher.

Das Gericht befand, es sei dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen, denn die Mieterin habe ihn menschenverachtend beleidigt. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei darum gerechtfertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mieterin kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen. (dpa/epd/mig) Aktuell Recht

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