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Trauer in Solingen nach dem Messerangriff

Lebenslänglich

Höchststrafe für Messeranschlag von Solingen

Beim Terroranschlag von Solingen starben drei Menschen. Der Attentäter Issa al Hasan ist geständig. Nun ist das Urteil gefallen. Die Tat hat bundesweit eine Asyl-Debatte ausgelöst und Experten zufolge das gesellschaftliche Klima verändert.

Mittwoch, 10.09.2025, 14:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.09.2025, 14:05 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe verhängt. Es sprach den 27-jährigen Issa al Hasan wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz IS schuldig. Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

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„Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert“, sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Drei Tote, acht Verletzte

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer, ein abgelehnter Asylbewerber, hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst.

Der Anschlag hatte bundesweit die Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik angeheizt. Laut Politikwissenschaftler Volker Kronenberg hat dieser Anschlag das gesellschaftliche Klima signifikant verändert. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.

Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach nur 18 statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil. Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Beweislage eindeutig

Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: „Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.“

Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker „der Kreuzzügler“ an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Hohes Rückfallrisiko

Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben, dass für Issa al Hasan, immerhin nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die Sicherungsverwahrung in Betracht komme.

Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des „Festivals der Vielfalt“ im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. „Mehr Heimtücke geht nicht.“

Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft derzeit, warum die Abschiebung von Issa al Hasan ins Erstaufnahmeland Bulgarien scheiterte. (dpa/mig) Aktuell Recht

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