
Länderumfrage
Israel-Bekenntnis bei Einbürgerung bleibt Ausnahme
Wer Israel das Existenzrecht abspricht, dem soll eine Einbürgerung in Deutschland verwehrt werden. Eine explizite schriftliche Stellungnahme zu dem Thema fordert bislang aber nur Sachsen-Anhalt. Das dürfte vorerst auch so bleiben.
Sonntag, 03.08.2025, 12:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.08.2025, 12:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Eine schriftliche Anerkennung des Existenzrechts Israels bleibt als Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland eine Ausnahme. Die große Mehrheit der Bundesländer hält es nicht für nötig, dies standardmäßig einzufordern, und hält die gegenwärtige Rechtslage für ausreichend, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes ergab. Damit dürfte Sachsen-Anhalt vorerst das einzige Bundesland bleiben, das ein solches schriftliches Bekenntnis verlangt.
Sachsen-Anhalt hatte Ende November 2023 – kurz nach dem Überfall der Terrorgruppe Hamas auf Israel – ein ausdrückliches Bekenntnis zu Israel als Voraussetzung für die Einbürgerung eingeführt. In Brandenburg sprach Landesinnenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli im Landtag ebenfalls von einer Änderung im Einbürgerungsverfahren, um der Anerkennung des Existenzrechtes Israels mehr Gewicht zu verleihen. Ein explizites schriftliches Bekenntnis ist aber weiterhin nicht vorgesehen.
Historische Verantwortung
Das Brandenburger Ministerium verwies auf Anfrage ebenso wie viele weitere Landesministerien auf Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, die das Bundesinnenministerium Ende Mai verschickt hatte. Darin wird das vor einer Einbürgerung abzugebende Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ ausformuliert und näher erläutert.
Das Bekenntnis erwähnt Israel nicht; gleichwohl heißt es in den Hinweisen, es umfasse auch „die Anerkennung des besonderen und engen Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel, insbesondere, dass die Sicherheit und das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehören“.
Keine gesonderte Erklärung
Auf diese Auslegung beziehen sich viele Bundesländer. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, die Anerkennung des Existenzrechts Israels sei „bereits ein Bestandteil der Einbürgerungsvoraussetzungen“. Deshalb bedürfe es „aus hiesiger Sicht keiner Abgabe einer weiteren gesonderten Erklärung“, wie es sie in Sachsen-Anhalt gibt.
Das Innenministerium in Thüringen hält die aktuelle Regelung ebenfalls für ausreichend. Es sei nicht geplant, „den Einbürgerungsbewerbern ein Bekenntnis zur Anerkennung des Existenzrechts Israels abzuverlangen“. Auch aus Schleswig-Holstein hieß es, wer antisemitische Bestrebungen verfolge und das Existenzrecht Israels bestreite, könne „bereits jetzt nach Bundesrecht nicht eingebürgert werden“.
Zehn Einbürgerungen verweigert
In Bremen weist ein Infoblatt die Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich auf die Auslegung des Bekenntnisses hin, wie die Innenbehörde mitteilte. Aus Nordrhein-Westfalen kam der Wunsch nach einer einheitlichen Vorgabe: „Eine bundesweit einheitliche Regelung, die klarer auf ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Einbürgerungsvoraussetzung abstellt“, sei anzustreben, erklärte die Düsseldorfer Staatskanzlei.
In Sachsen-Anhalt wurde bis März 2025 zehn Menschen die Einbürgerung verweigert, weil sie das Israel-Bekenntnis nicht abgegeben hatten. „In mindestens einem Fall ist ein Rücknahme-Verfahren eingeleitet worden“, teilte das Landesinnenministerium weiter mit. (epd/mig) Aktuell Panorama
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