
Gebündelt besser?
Hessen will Asylverfahren beschleunigen
In Hessen sollen Asylklagen nach Herkunftsländern an Gerichte verteilt werden – nicht alle sollen alles machen. Mit Bündelung habe man bereits gute Erfahrungen gemacht. Doch es gibt Kritik.
Donnerstag, 24.07.2025, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.07.2025, 19:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Hessen will die Asylverfahren an seinen Gerichten weiter beschleunigen. Justizminister Christian Heinz (CDU) kündigte an, dass die Verfahren je nach Herkunftsstaat an die Verwaltungsgerichte Frankfurt, Kassel, Gießen und Wiesbaden verteilt werden sollen. „Es ist sinnvoll, dass alle nicht alles machen, sondern wir länderspezifische Kompetenzen an den jeweiligen Verwaltungsgerichten bündeln“, erklärte Justizminister Heinz.
„Durch die Expertise an den jeweiligen Standorten können Verfahren schneller bearbeitet werden.“ Die Regelungen sollen in diesem Sommer umgesetzt werden.
Heinz plädiert für möglichen Verzicht auf mündliche Verhandlung
Am Verwaltungsgericht Frankfurt sollen demnach künftig alle Fälle von Asylsuchenden aus Äthiopien und Eritrea gebündelt werden, am Verwaltungsgericht Kassel solche aus Irak und Pakistan. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden werde sich auf die Herkunftsstaaten Russische Föderation und Somalia spezialisieren.
Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister und Justizministerinnen will sich Heinz zudem dafür stark machen, dass künftig bei bestimmten gerichtlichen Asylverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann. Dabei handele es sich ausschließlich um Fälle, in denen es nicht um das grundsätzliche Bestehen oder Nichtbestehen der Schutzberechtigung geht. Das Ministertreffen beginnt am Mittwoch (4. Juni) im sächsischen Bad Schandau.
Gute Erfahrungen mit Bündelung
In Hessen werden bereits Asylfälle, die sichere Herkunftsstaaten betreffen und bei denen die Rückführungsaussichten gut sind, beim Verwaltungsgericht Gießen gebündelt. „Damit haben wir bislang gute Erfahrungen gemacht“, urteilte Heinz. Zudem hatte am 1. August 2024 das Verwaltungsgericht Darmstadt Hessens erste Asylkammer bekommen.
Die Kammer kümmert sich mit drei Richterstellen ausschließlich um Asylverfahren. Innerhalb von einem Jahr habe sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei asylrechtlichen Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Darmstadt um mehr als acht Monate verkürzt, teilte das Justizministerium mit.
An den hessischen Verwaltungsgerichten insgesamt betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylsachen im ersten Quartal dieses Jahres 19,8 Monate. Im Vorjahresquartal waren es laut Ministerium noch 29,2 Monate gewesen.
Bamf-Bescheide in der Kritik
Menschenrechtler befürchten, durch die Bündelung von bestimmten Herkunftsländern bestehe die Gefahr, dass Asylverfahren nach Schema und nicht mehr als Einzelfall entschieden werden. Das eigentliche Problem seien fehlerhafte Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Geflüchtete, die gegen Asylbescheide klagen, haben Erhebungen zufolge vor Gericht gute Chancen. Das Bamf entscheide nicht nach Einzelfall, sondern bescheide mit standardisierten Satzbausteinen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Rote Linie Die AfD muss verboten werden
- Dobrindt setzt auf Abschiebung Wenige Syrer kehren zurück – Kein Strom, keine Schule
- Leitlinien für Brandenburg Was tun, wenn der Lehrer AfD-Mitglied ist?
- Verzerrtes Bild Gewalt im Freibad: Ein vielschichtiges Problem
- Expertin warnt vor Ausgrenzung Debatte nach Friedland: Paradebeispiel für „Othering“
- Schammann im Gespräch Migrationsforscher: Rückgang der Asylzahlen kein…