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Der Deutsche Bundestag in Berlin © hkama @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Anhörung im Innenausschuss

Familiennachzug: Sachverständige fordern bessere Härtefallregelung

Noch in dieser Woche soll der Bundestag die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus beschließen. Dazu gab es eine Anhörung im Innenausschuss. Verbände hoffen, dass zumindest bei der Härtefallregelung noch nachgebessert wird.

Montag, 23.06.2025, 15:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.06.2025, 15:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wohlfahrtsverbände haben angesichts der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs zu einer bestimmten Flüchtlingsgruppe in Deutschland eine funktionierende Regelung für Härtefälle angemahnt. Es wäre politisch ein starkes Signal dafür, „dass Humanität auch unter restriktiven Bedingungen Platz hat“, sagte Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband am Montag in der Anhörung zur geplanten Regelung im Innenausschuss des Bundestags. Auch Kerstin Becker vom Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte eine „effektive Härtefallregelung“.

Beide Sachverständige kritisierten grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen für zwei Jahre auszusetzen. Konkret fürchten sie aber auch, dass der angedachte Passus für Härtefälle kaum Menschen helfen wird. Der Gesetzentwurf verweist in diesem Punkt auf die Paragrafen 22 und 23 im Aufenthaltsgesetz. Danach dürfen Bund oder Länder „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

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Experten fordern „klare, nachvollziehbare Kriterien“

Als zwischen 2016 und 2018 der Familiennachzug schon einmal ausgesetzt war, habe sich der Verweis darauf für Härtefälle als unzureichend erwiesen, sagte Gospodinova. Damals wurden kaum Härtefälle anerkannt. Verfahren nach diesem Paragrafen wären intransparent und das Kindeswohl kein Maßstab, sagte Gospodinova. Sie forderte eine Regelung mit einem „klaren, nachvollziehbaren Kriterienkatalog“, um insbesondere kranken und behinderten Menschen gerecht zu werden.

Corinna Ujkasevic vom International Refugee Assistance Project kritisierte, das damalige Verfahren habe schon deswegen keine Abhilfe geschaffen, weil es nicht jedem zugänglich sei. Der Kölner Verwaltungsrichter Marten Franke sagte in der Anhörung, nur wenn eine Härtefallregelung angewendet werde, sei die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten rechtlich zulässig.

Kommunalen Spitzenverbände begrüßen Aussetzung

Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus hatten bis 2016 einen rechtlichen Anspruch auf den Familiennachzug. Die damalige große Koalition schaffte diesen Anspruch ab und setzte den Nachzug bis 2018 aus. Den subsidiären Schutzstatus haben in der Vergangenheit vor allem Flüchtlinge aus Syrien erhalten. Seit 2018 gibt es ein Kontingent mit 12.000 Plätzen im Jahr, um einigen von ihnen das Nachholen von Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu ermöglichen.

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände begrüßten in der Ausschussanhörung die Pläne der Bundesregierung. Es sei ein „erster richtiger Schritt“ in Richtung einer Trendwende beim Thema Migration, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Die befristete Aussetzung könne ein Instrument sein, um Städten Entlastung zu schaffen, sagte Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag.

Aussetzung negativ für Integration

Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund gab aber auch zu bedenken, dass sich die Aussetzung negativ auf die Integration auswirken könne. Man erachte den Familiennachzug nicht nur humanitär für wichtig. Er sei auch wichtig für eine stabile Entwicklung gerade junger Menschen.

Über das Kontingent für den Familiennachzug dürfen aktuell Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder nach Deutschland kommen. Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände und Kirchen lehnen die Aussetzung ab und verweisen dabei auch auf den Schutz von Ehe und Familie. Am Freitag wird über die befristete Aussetzung abschließend im Bundestag beraten und abgestimmt. (epd/mig) Aktuell Politik

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