
Jahresgutachten 2025
Sachverständige: Reformtempo in der Migrationspolitik ist zu hoch
Qualität statt Quantität in der Gesetzgebung: Auf diesen Punkt kann die Kritik des Sachverständigenrates für Integration und Migration gebracht werden, die er in seinem Jahresbericht formuliert hat. Das ist aber nicht der einzige Kritikpunkt.
Dienstag, 13.05.2025, 14:37 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.05.2025, 14:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) fordert effizientere Verwaltungsabläufe in Ausländerbehörden. Zuständigkeiten sollten künftig auf Bundesebene konzentriert und Arbeitgeber etwa bei der Anerkennung von Berufserfahrungen stärker beteiligt werden, sagte der Vorsitzende Winfried Kluth am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates.
Zugleich sollten Gesetze und Maßnahmen regelmäßig evaluiert werden. In den vergangenen Jahren seien Gesetze „teilweise in schneller Folge geändert“ worden. Dies sei für die „ohnehin stark belasteten Verwaltungen eine Herausforderung“. Die Umsetzung von Gesetzen könne mit dem Tempo der Rechtsetzung „oft nicht Schritt halten“, sagte der Juraprofessor von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Gesetzgebung muss Umsetzung mitdenken
Kluth kritisierte auch kurze Anhörungsfristen im Gesetzgebungsprozess. „Gute Gesetzgebung“ müsse die „Umsetzung mitdenken“, heißt es unter anderem in den neun „Kernbotschaften“ des Expertengremiums. Regelmäßige „Praxischecks“ und Beteiligung der Behörden führten zu besseren Gesetzen: „Langsames Denken ist nachhaltiger“, sagte Kluth.
Die stellvertretende Vorsitzende Birgit Glorius sagte, Deutschland brauche nicht immer mehr Gesetze, sondern eine effektivere Umsetzung: „Es braucht mehr Mut zur Vereinfachung“, sagte die Migrationsforscherin von der Technischen Universität Chemnitz. Viele Behörden seien überlastet, die Digitalisierung komme nur schleppend voran, Arbeitsprozesse seien überreguliert.
Zentrales Problem: Fragmentierung
Der neunköpfige Sachverständigenrat empfiehlt im Gutachten unter anderem, „Kernprozesse“ zu zentralisieren. So könne das Ausländerzentralregister zu einer zentralen Plattform im Ausländer- und Asylrecht werden. Dokumente könnten dort einmalig für zugriffsberechtigte Behörden abgespeichert werden. Ausländerbehörden würden entlastet, „wenn nicht immer wieder dieselben Daten erhoben und Dokumente vorgelegt werden müssen“.
Hoffnungen verbindet der SVR auch mit dem neu geschaffenen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Ein zentrales Problem der Migrationsverwaltung sei die „fragmentierte Landschaft kommunaler IT-Unternehmen“. Behörden arbeiteten mit nicht immer kompatiblen Softwarelösungen.
Experten für dauerhafte Förderung
Weiter sprechen sich die Experten für eine dauerhafte Förderung kommunaler Integrationsmaßnahmen durch die Länder aus. Eine Entlastung der Ausländerbehörden könnten das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit erbringen. So könne das Bundesamt etwa Visa und Aufenthaltstitel bearbeiten und die Bundesagentur die Arbeitsmarktzulassung.
Der SVR empfiehlt zudem, Integrationskurse mit verlässlicher Kinderbetreuung sowie in Teilzeit anzubieten. Dies erleichtere es Teilnehmern, parallel zu arbeiten. Um den Fachkräftemangel im frühpädagogischen Bereich zu beheben, müssten die Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen ausländischer Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Glorius. Zudem empfehlen die Sachverständigen, lange Wartezeiten für Einbürgerungswillige zu verkürzen. (epd/mig) Aktuell
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