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Robert Habeck auf dem Grünen-Parteitag © Daniel Roland/AFP

Grünen-Parteitag

Arbeitsverbote für Ausländer sollen vollständig fallen

Wer als Ausländer arbeitet und keine Straftaten begeht, soll grundsätzlich in Deutschland bleiben und später auch Staatsbürger werden können. Das halten die Grünen in einem Parteitagsbeschluss fest.

Sonntag, 17.11.2024, 15:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.11.2024, 15:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach intensiven Verhandlungen und einer kurzen strittigen Debatte haben die Grünen mit sehr großer Mehrheit beschlossen, dass Arbeitsverbote für Ausländer vollständig abgeschafft werden sollen. „Außerdem soll im Aufenthaltsrecht verankert werden, dass all jene, die hier arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren und sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, hier bleiben dürfen“, heißt es in dem Antrag, der beim Bundesparteitag in Wiesbaden abgestimmt wurde.

Wer kein Aufenthaltsrecht habe und die angebotenen Chancen für einen Spurwechsel in den Arbeitsmarkt oder andere Möglichkeiten nicht nutze, müsse Deutschland dagegen verlassen. In solchen Fällen sei eine gute „Rückkehrberatung“ sinnvoll. Eine freiwillige Ausreise sei besser als eine Abschiebung, denn wer ohne eine Perspektive oder eine Idee für eine eigene Zukunft anderswo abgeschoben werde, sei oft schnell wieder da.

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Die Grünen hielten weiter fest: „Doch besonders bei schweren Straftätern oder religiösen Extremisten muss der Rechtsstaat hart durchgreifen.“ Und: „Unser Rechtsstaat muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass von diesen Menschen weiterhin eine Gefahr ausgeht.“

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Migration kein Problem

Mehrere Delegierte wiesen in ihren Redebeiträgen auf den Wert von Migration hin. Diese sei nicht das Problem, sagte etwa Helge Piepenburg aus dem Kreisverband Schaumburg. „Fehlende Integration, das ist ein Problem.“

Dass die Debatte am späten Samstagabend recht knapp ausfiel, bedeutet allerdings nicht, dass es keinen Diskussionsbedarf gegeben hätte. Wie bei Parteitagen üblich, wurden die allermeisten Änderungsanträge „wegverhandelt“ – sie standen also nicht mehr zur Abstimmung, sondern wurden abgeändert, zurückgezogen oder im Original in den Antrag übernommen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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