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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Nordrhein-Westfalen

OVG-Eilbeschlüsse: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

Die AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Mitglieder mussten daher ihre Waffen abgeben. Zu Recht entschied ein Gericht. Die Kläger gingen in Berufung. Nun gibt es Eilbeschlüsse.

Sonntag, 18.08.2024, 12:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.08.2024, 12:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, wie eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.

Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai 2024 bestätigt.

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Vorinstanz: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben

Erschwerend sei noch zu bewerten, so der 20. Senat des OVG in der Begründung der Eilbeschlüsse, dass einer der Kläger sich nicht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch innerhalb der AfD unmissverständlich und beharrlich distanziert habe. Das OVG bezieht sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.

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Den beiden Eilverfahren waren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni vorausgegangen. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen, weil sie nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen sind.

Vier Berufungsverfahren anhängig

Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. In der Hauptsache sind jetzt noch vier Berufungsverfahren am OVG anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der OVG-Sprecherin noch nicht fest.

Die Feststellungen in den Eilverfahren gelten als Hinweise auf einen möglichen Ausgang der Berufungsverhandlungen. Die Begründungen des 20. Senats sind in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar. (dpa/mig) Aktuell Recht

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