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Urteil

Verfassungsfeindliche Chatnachrichten verhindern Einstellung bei Polizei

Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Dienstag, 18.07.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.07.2023, 14:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Berliner Polizei hat einen Bewerber zu Recht wegen verfassungsfeindlicher Chatnachrichten abgelehnt. In diesem Fall sei eine Ablehnung wegen fehlender charakterlicher Eignung möglich, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Hintergrund war unter anderem das Versenden von den Holocaust verharmlosenden Bildern. (Az.: VG 36 K 384/22)

Der im Jahr 2000 geborene Mann hatte den Angaben zufolge mit seinem Mobiltelefon Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an andere weitergeleitet, darunter Abbildungen von Adolf Hitler. Bekannt geworden war dies im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, das später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.

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Verfassungsfeindliche Symbole versendet

Im vergangenen Jahr bewarb sich der Mann bei der Berliner Polizei. Diese lehnte die Einstellung ab. Dagegen klagte der Bewerber. Das Verwaltungsgericht Berlin wies diese Klage nun ab. Die Polizei habe aufgrund des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole über WhatsApp die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen, urteilte das Gericht.

Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung des Klägers abgeleitet werden, hieß es. Für die Ablehnung der Bewerbung sei jedoch bereits das unreflektierte Versenden der Bilder ausreichend. An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, urteilte das Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingereicht werden. (epd/mig) Aktuell Recht

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