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Aufenthaltstitel © 123rf.com

Überladen mit Auflagen

Nur wenige Asylsuchende profitieren vom „Spurwechsel“

Vom „Spurwechsel“ profitieren nur wenige Geflüchtete, der Übergang vom Asylverfahren zum Aufenthaltstitel ist überladen mit Auflagen und Bedingungen, kritisiert der Flüchtlingsrat. Er fordert Nachbesserungen.

Donnerstag, 06.07.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.07.2023, 20:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat Nachbesserungen beim geplanten sogenannten „Spurwechsel“ für Asylsuchende gefordert, die eine Arbeit gefunden haben. Dem neuen Gesetz zufolge können Asylbewerber mit einem anerkannten Berufsabschluss und einer Arbeitsstelle das Asylverfahren abbrechen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen. Dieser Übergang sei für Geflüchtete aber mit so vielen Auflagen und Bedingungen verbunden, dass nur wenige Geflüchtete von den neuen Regelungen profitieren könnten, teilte der Flüchtlingsrat am Dienstag in Hannover mit.

Beraterin Caroline Mohrs kritisierte insbesondere, dass das neue Verfahren lediglich für Menschen gelte, die bis zum 29. März 2023 einen Asylantrag gestellt haben. Zudem solle es erst ab dem 1. März 2024 gelten. Durch den langen Zeitraum bis zum Inkrafttreten seien viele Asylanträge voraussichtlich bereits entschieden, sagte sie: „Das verkleinert den Kreis der potenziell begünstigen Personen.“ Deshalb müsse der Stichtag gestrichen werden. Zudem sei es nötig, die Zielgruppe auf geduldete Personen auszuweiten.

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Problem für Betroffene

Berater Abdullatif Barghasha gab außerdem zu bedenken, dass nach dem neuen Verfahren der Aufenthaltstitel an die Beschäftigung geknüpft sei. Wer seine Arbeit verliere, müsse innerhalb von sechs Monaten eine neue Arbeitsstelle finden. Deshalb könne es für Betroffene ein Problem sein, den Asylantrag zurückzuziehen und so die Chance auf einen Schutzstatus zu verlieren.

Erfreulich ist aus Sicht des Flüchtlingsrats, dass auch Auszubildende künftig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen statt einer Duldung. Allerdings müssten sie dann auch einen Anspruch auf Bafög oder Ausbildungsbeihilfe bekommen, forderte Barghasha. Der „Spurwechsel“ für Asylsuchende ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das der Bundestag am 23. Juni beschlossen hat. Am 7. Juli wird der Bundesrat darüber entscheiden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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