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Brandanschlag (Symbolfoto) © 123rf.com

Staatsanwaltschaft

Keine politische Motivation bei Brandanschlag auf Flüchtlingsheim

Der Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf sorgte im Oktober 2022 für Entsetzen. In unmittelbarer Nähe des Tatorts wurden Nazi-Symbole gefunden. In der Anklage spielt eine mögliche politische Motivation der Tat nun aber keine Rolle.

Donnerstag, 16.03.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.03.2023, 14:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Fünf Monate nach dem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf bei Wismar hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage gegen den mutmaßlichen Brandstifter erhoben. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, werden dem 32-Jährigen schwere Brandstiftung sowie Brandstiftung in fünf weiteren Fällen zur Last gelegt. Der Fall, der im vorigen Herbst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, soll an der Großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Der Mann war wenige Wochen nach dem Brand des Hotels in Groß Strömkendorf, in dem ukrainische Flüchtlinge untergebracht waren, festgenommen worden. Das reetgedeckte Gebäude mit Platz für 150 Menschen war in der Nacht zum 20. Oktober weitgehend abgebrannt. Zum Tatzeitpunkt lebten dort noch 14 Ukrainer. Sie konnten sich, wie auch drei Betreuer vom Deutschen Roten Kreuz, unverletzt aus dem Gebäude retten. Den Sachschaden bezifferten die Behörden auf einen mehrstelligen Millionenbetrag.

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Staatsanwaltschaft: Keine Anhaltspunkte für politische Motivation

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der zum Zeitpunkt der Brände Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr war, für mehrere Feuer in der Region verantwortlich sein. Seit Mitte November befinde er sich in Untersuchungshaft. Er habe bei der Festnahme die Taten abgestritten und seither keine weiteren Angaben zur Sache gemacht.

Weil in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft kurz vor dem Brand Nazi-Symbole auftauchten, war anfangs über ein extremistisches Tatmotiv spekuliert worden. Dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Tat ergeben. „Ein Zusammenhang mit einem vor der Tat auf einem Eingangsschild der Unterkunft angebrachten Hakenkreuz konnte nicht nachgewiesen werden“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Mindestens fünf weitere Brände

Auf das Konto des nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten sollen mindestens fünf weitere Brände gehen, die sich zwischen Mai und September 2022 in der Region ereigneten. Betroffen waren unter anderem ein Waldstück, ein Carport und eine Strohmiete mit rund 700 Ballen. In elf Ermittlungsverfahren habe ein Tatnachweis „mangels objektiver Beweismittel“ nicht geführt werden können, hieß es. In einem Fall werde noch ermittelt.

Schwere Brandstiftung wird gemäß Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr geahndet. Die Maximalstrafe beträgt demnach zehn Jahre. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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