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Warteraum © Michael Pollak @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Ämter überlastet

Mehr als 100.000 Antragsteller warten auf Einbürgerung

Von der Antragsstellung bis zur Einbürgerung vergehen in Deutschland bis zu drei Jahre. Das geht aus einer Umfrage hervor. Danach warten mehr als 100.000 Ausländer auf den deutschen Pass. Die Verfahren sind komplex, die Ämter sind überlastet.

Sonntag, 22.01.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.01.2023, 12:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In Deutschland warten mehr als Hunderttausend Ausländer nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zum Teil seit Jahren auf eine Einbürgerung. Die Behörden kämen der Bearbeitung der Anträge vielerorts nicht hinterher, wie eine Umfrage der Zeitung bei den 25 einwohnerstärksten Städten ergeben habe.

In Berlin seien rund 26.000 Anträge anhängig, davon 10.000 aus dem Jahr 2021. In Hamburg seien 18.000 Gesuche zur Einbürgerung in Bearbeitung, in München etwa 10.000. In allen anderen angefragten Großstädten stapelten sich jeweils Anträge in vierstelliger Höhe, heißt es in dem Bericht. Selbst wenn das Verfahren in die Wege geleitet ist, dauere es in vielen großen Kommunen zwölf bis 18 Monate, zum Teil aber auch bis zu drei Jahren, bis der deutsche Pass ausgestellt sei.

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Verfahren komplexer geworden

Gründe für die Wartezeit gebe es mehrere: Zum einen sei in den vergangenen Jahren die Zahl derer, die eine Einbürgerung wünschen, angestiegen. Zum anderen fehle Personal, um dem gerecht zu werden. Gleichzeitig hätten die gesetzlichen Regelungen zugenommen, die Verfahren seien komplexer geworden.

Für die Wartenden seien die Verfahren „sehr ermüdend und unüberschaubar“ geworden, kritisierte der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, Memet Kilic, in der Zeitung. Jeder Tag des Wartens senke die Motivation zur Einbürgerung und verwehre Migranten ihnen zustehende Teilhaberechte.

Experten rechnen mit weiterem Andrang

Aufgrund der jüngsten Einbürgerungserleichterungen rechnen Experten mit einem weiteren Andrang auf die Behörden. Danach ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit generell erlaubt und schon nach fünf statt wie bisher nach sieben Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Wer besondere Integrationsleistungen – herausragende Leistungen in der Schule, ehrenamtliches Engagement oder besonders gute Sprachkenntnisse – mitbringt, soll schon nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden.

Außerdem soll für Ausländer, die mindestens 67 Jahre alt sind, der Einbürgerungstest wegfallen. Damit will die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation würdigen. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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