Einsatzverlauf korrigiert
NRW-Landtag befasst sich mit Tod eines 16-Jährigen bei Polizeieinsatz
Mit dem Tod eines 16-jährigen Senegalesen in Dortmund durch Polizeischüsse befasst sich der Landtag. Ein Bericht korrigiert ursprüngliche Darstellungen des Einsatzes. Danach hat die Polizei den Jugendlichen nicht aufgefordert, das Messer wegzulegen.
Dienstag, 06.09.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 06.09.2022, 15:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mit dem Tod des 16-jährigen Mohamed D. aus Senegal in Dortmund durch Polizeischüsse befassen sich in dieser Woche zwei Ausschüsse des nordrhein-westfälischen Landtags. Dem Rechtsausschuss, der am Mittwoch in Düsseldorf zusammenkommt, legte Innenminister Herbert Reul (CDU) bereits seinen Bericht zum Sachstand der Ereignisse vor, der dem MiGAZIN vorliegt. Der Innenausschuss will sich am Donnerstag mit dem Fall befassen.
Am 8. August war dem Bericht des Ministers zufolge, der auch Angaben des leitenden Oberstaatsanwaltes enthält, der 16-jährige Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dortmunder Nordstadt von Polizeikugeln tödlich getroffen worden. Das Leben des mutmaßlich psychisch erkrankten Teenagers konnte trotz einer Notoperation nicht gerettet werden. Er starb am selben Abend im Krankenhaus. Der Fall sorgte für bundesweite Aufmerksamkeit und führte zu Debatten über polizeiliche Ausbildung, Waffeneinsatz und Rassismus.
Auslöser für den Polizeieinsatz war laut dem Bericht ein Notruf eines Betreuers der Jugendhilfe-Wohngruppe. Dieser habe gemeldet, dass sich der Jugendliche, vermutlich mit der Absicht sich selbst zu töten, ein Messer vor den Bauch halte und nicht dazu gebracht werden könne, das Messer aus der Hand zu geben.
Bisherige Ermittlungserkenntnisse teilweise korrigiert
Ursprüngliche Darstellungen des polizeilichen Einsatzverlaufs werden in dem Bericht mit Ermittlungserkenntnissen vom 31. August teilweise korrigiert: So habe sich etwa eine Ansprache des Teenagers durch Zivilbeamte lediglich in deutscher und spanischer Sprache feststellen lassen, erläutert die Oberstaatsanwaltschaft. Auch, dass der junge Mann von den Zivilbeamten zum Weglegen des Messers aufgefordert worden sei, hätten die Ermittlungen nicht ergeben.
Unklar sei aufgrund unterschiedlicher Zeugenangaben auch, wie Mohamed D. das Messer in der Hand geführt habe. „Ebenso ist bislang nicht abschließend geklärt, ob und wie weit der Getötete sich noch fortbewegte“, heißt es in dem Bericht. Bisher hieß es offiziell, der Jugendliche sei auf einen Polizeibeamten zugerannt. (epd/mig) Aktuell Panorama
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