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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) © nancy-faeser.de

Entwurf bis Jahresende

170 Stellungnahmen zum Demokratiefördergesetz

Das geplante Demokratiefördergesetz soll noch in diesem Jahr vorliegen - mit breiter Beteiligung aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Es soll Projekte gegen Extremismus langfristig fördern. Eine Extremismusklausel soll es nicht geben.

Mittwoch, 04.05.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.05.2022, 16:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wollen noch in diesem Jahr einen Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz vorlegen. Bis Jahresende solle der ins Kabinett gebracht werden, erklärten die Ministerinnen am Mittwoch in Berlin. Danach muss noch der Bundestag darüber beraten. Das Demokratiefördergesetz soll Vereinen und Projekten, die sich gegen Extremismus engagieren und bislang nur befristet Mittel erhalten, eine verlässliche Finanzausstattung zusichern.

Man müsse sich vor rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und anderen demokratiefeindlichen Akteuren besser wappnen als bisher, sagte Paus. Das geplante Gesetz sei ein wichtiger Baustein, um Menschen zu unterstützen, die sich diesen Bedrohungen gegenübersehen. Faeser sagte, das Demokratiefördergesetz solle auch das Engagement vieler Menschen für die Demokratie anerkennen. Sie wolle wieder mehr Bürgerinnen und Bürger von der Demokratie und einer toleranten Gesellschaft überzeugen, sagte die Innenministerin.

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Mit dem Gesetz soll nach Angaben der beiden Ministerien ein Auftrag des Bundes für die Demokratieförderung festgeschrieben werden. „Wir verankern schwarz auf weiß, dass der Bund hier aktiv werden soll, muss und darf“, sagte Paus.

Keine Extremismusklausel mehr

Ende Februar legten Faeser und die damalige Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) ein Positionspapier mit Eckpunkten für ein Gesetz vor. Es soll demnach eine verlässlichere Finanzierung von überregional bedeutenden und erfolgreichen Projekten sichern. Zudem wollen die Ministerinnen Fördervoraussetzungen festschreiben, auf deren Grundlage über die Finanzierung entschieden wird.

Eine sogenannte Extremismusklausel, bei der Geförderte ihre Treue zum Grundgesetz extra versichern müssen, soll es nach Worten der Ministerinnen dabei nicht geben. Sie wurde von vielen Initiativen als Generalverdacht in der Vergangenheit abgelehnt.

170 Stellungnahmen bisher

Das Positionspapier aus Innen- und Familienministerium wurde im Februar an mehr als 200 Verbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler versendet, um deren Beteiligung sicherzustellen. 170 Stellungnahmen gingen seitdem ein, die nun in das Gesetzgebungsverfahren einfließen sollen.

Ein Demokratiefördergesetz ist bereits seit Längerem ein Anliegen der SPD, nachdem bewährte Projekte gegen Rechtsextremismus wegen der nur befristet möglichen Finanzierung in der Vergangenheit regelmäßig vor dem Aus standen. In der vergangenen Wahlperiode gab es eine Einigung dazu in der großen Koalition. Das Gesetz scheiterte aber am Widerstand von CDU und CSU im Bundestag. (epd/mig) Aktuell Politik

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