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Gebäudekomplex (Symbolfoto) © Nicola @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Klage gegen KfW-Tochter

Staatliche Entwicklungsbank an Menschenvertreibungen beteiligt?

Zwei Organisationen haben Klage gegen die Entwicklungsbank DEG eingereicht. Sie werfen ihr vor, indirekt an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Paraguay beteiligt zu sein. Nicht der einzige Fall.

Von Montag, 08.11.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.11.2021, 16:17 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Vertreibung von Menschen für Agrar- und Infrastrukturprojekte geschieht oft ungestraft und ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Doch immer häufiger ziehen Menschenrechtsorganisationen dagegen vor Gericht. So ist es auch im Fall der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), einer Tochter der staatlichen KfW-Bankengruppe, gegen die Anfang Oktober eine Klage am Verwaltungsgericht Köln eingereicht wurde.

Die DEG hat es sich auf die Fahnen geschrieben, nachhaltige Entwicklung in aller Welt voranzutreiben. Doch sie hat in Paraguay ein Unternehmen namens Payco finanziert, das Menschenrechtler für Entwaldung verantwortlich machen und dafür, indigene Gruppen von ihrem Land zu vertreiben. Von besonderer Bedeutung ist der Fall auch deshalb, weil die DEG nicht irgendeine Bank ist, sondern in öffentlicher Hand. Im Aufsichtsrat hat das Bundesentwicklungsministerium den Vorsitz inne.

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Klage „absolutes Neuland“

Die Menschenrechtsorganisationen FIAN und ECCHR klagen gegen die DEG. Sie verlangen Einsicht in die Umwelt- und Sozialauflagen, die die DEG privaten Unternehmen macht, die von ihr finanziert werden – etwa dem Agrarinvestor Payco. Der ist in Luxemburg registriert und zählt in Paraguay zu den größten Landbesitzern. Die DEG gab 2013 bekannt, sich mit 25 Millionen Euro an Payco zu beteiligen. Die Vorwürfe, die FIAN und ECCHR erheben, wiegen schwer: Payco soll unter anderem Land erworben haben, auf das Indigene vom Volk der Mbya Guarani Anspruch erheben, und Payco soll Chemikalien per Flugzeug versprüht haben.

Ende Juni sind die beiden Kläger bereits in Frankfurt gegen die DEG-Mutter KfW vor Gericht gezogen. Sie berufen sich auf das Umweltinformationsgesetz sowie im Falle der KfW zusätzlich auf das Informationsfreiheitsgesetz. „Bislang gibt es keine ähnlich gelagerte Klage gegen die DEG, das ist absolutes Neuland“, erklärt Christian Schliemann-Radbruch, Jurist am Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR).

DEG verteidigt Aktenzurückhaltung: Geschäftsgeheimnis

Die DEG vertritt den Standpunkt, sie sei zur Herausgabe der Umwelt- und Sozialauflagen, die sie Firmen wie Payco mache, nicht verpflichtet. Sie beruft sich auf das Geschäftsgeheimnis. Der Jurist Schliemann lässt das nicht gelten: „Die DEG betreibt Entwicklungspolitik als öffentliche Aufgabe und trägt dabei menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung. Diese Aspekte ihrer Arbeit liegen im Allgemeininteresse und müssen daher für die kritische Öffentlich zugänglich gemacht werden“, sagt er. „Sollten Geschäftsgeheimnisse zu wahren sein, was wir für unwahrscheinlich halten, könnten notfalls entsprechende Stellen problemlos geschwärzt werden.“

Auch inhaltlich sieht die DEG jedoch keinen Grund zur Sorge: Es gebe schließlich einen Beschwerdemechanismus, den Betroffene nutzen könnten, wenn sie sich von Aktivitäten des Unternehmens benachteiligt sähen, erklärt eine Sprecherin der DEG. Und im Falle von Payco in Paraguay habe noch niemand offiziell Beschwerde eingereicht. „Für betroffene Gemeinden im globalen Süden sind die bürokratischen Hürden oft zu hoch“, erklärt Gertrud Falk von FIAN. Außerdem wüssten viele Indigene gar nichts von dem Beschwerdeverfahren.

Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen weltweit?

Wann die Richter in Köln und Frankfurt über den Fall entscheiden werden, ist offen. Die Kläger hoffen, dass es ein wegweisendes Urteil wird. Denn Paraguay sei kein Einzelfall: Dass die DEG sich an Unternehmen beteilige, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, sei weltweit zu beobachten, sagt Falk: „Wir wissen von solchen Fällen in Honduras, in Sambia, Panama, Sierra Leone und im Kongo.“ Mal würden Kleinbäuerinnen vertrieben, weil ihr Land für die Palmöl-Produktion genutzt werden soll, mal müssten indigene Gruppen weichen, wenn eine Zuckerrohrplantage entsteht.

Die Muttergesellschaft KfW ist deshalb auch in zwei anderen Fällen angeklagt worden, die ebenfalls noch verhandelt werden. „Ein Urteil, wie wir es uns erhoffen, würde zu einer stärkeren Überwachung von Entwicklungsbanken allgemein führen und könnte ausstrahlen auf die Praxis von Entwicklungsbanken in anderen europäischen Ländern“, hofft Schliemann. (epd/mig) Ausland Leitartikel

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