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Nebenkläger bestürzt

Angeklagter in Sachsenhausen-Prozess will sich nicht an SS-Zeit erinnern

Keine Deutschkenntnisse vor 1945, keine Kenntnis vom KZ Sachsenhausen, viel Redebedarf bei anderen Fragen: So hat sich der Angeklagte im NS-Prozess in Brandenburg an der Havel präsentiert. Der 100-Jährige steht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Die Nebenklage ist bestürzt.

Montag, 11.10.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.10.2021, 11:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat sich der Angeklagte für unschuldig erklärt. Sachsenhausen sei ihm unbekannt, sagte der 100-jährige Josef S. am Freitag in der Gerichtsverhandlung in Brandenburg an der Havel. In der Befragung zu seinem Lebenslauf äußerte sich S. zwar zu Kindheit, Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Nach deren Überzeugung soll er als SS-Wachmann in Sachsenhausen zwischen 1942 und 1945 Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen geleistet haben. (AZ: 11 Ks 4/21)

Sein Anwalt hatte bereits zu Beginn des Prozesses am Donnerstag erklärt, sein Mandant werde sich in der Sache nicht zu den Vorwürfen äußern. Am Freitag blieben die Jahre von 1939 bis 1945 in der Befragung am Landgericht Neuruppin weitgehend ausgespart.

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Die Eltern seien „Volksdeutsche“ in Litauen gewesen, erzählte der Angeklagte. Er sprach klar und deutlich, mit starkem Akzent. Josef S. hat einen deutschen Nachnamen. Auch seine sieben Geschwister hätten deutsche Vornamen gehabt, sagte er. Deutsch habe er jedoch erst nach dem Krieg gelernt. In Litauen sei er drei Jahre lang je ein halbes Jahr zur Schule gegangen, habe schon als Kind in der Landwirtschaft gearbeitet.

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Jahre, über die nicht gesprochen werden soll

Dann sei die Zeit in der Armee in Litauen gekommen, erzählte er: „Da war ich 18 Jahre alt.“ Nach der sowjetischen Besetzung habe er weitergedient, nur die Abzeichen seien andere gewesen. Er schilderte die Zeit als gute Zeit, mit Pferden und Veterinär-Kurs. Und dann kamen die Jahre, über die offenbar nicht gesprochen werden soll, der Anwalt intervenierte, bevor Josef S. weiterreden konnte. „Da kommen wir in Bereiche, über die wir nicht reden wollen“, sagte er später auf weitere Fragen.

1945 sei er in sowjetische Kriegsgefangenschaft gekommen, 1947 über Frankfurt an der Oder nach Deutschland gekommen, erzählte S. weiter. Ein Angebot, für guten Lohn unter Tage im Bergbau zu arbeiten, habe er ausgeschlagen und sich für die Landwirtschaft entschieden, in der DDR geheiratet und eine Familie gegründet. Nun sei „alles zerrissen“.

Nebenkläger bestürzt

Der 79-jährige Antoine Grumbach, Sohn eines in Sachsenhausen ermordeten französischen Widerstandskämpfers und Nebenkläger, äußerte sich nach der Aussage bestürzt. „Das ist die Amnesie“, sagte er. Selbst wenn S. nichts zu den Vorwürfen sagen sollte, sei er für ihn „der absolute Komplize dieser Todesmaschinerie“ in Sachsenhausen. Der 84-jährige Chris Heijer, Sohn eines im KZ erschossenen niederländischen Widerstandskämpfers, sagte, Mord sei „kein Schicksal, sondern ein Verbrechen“. Es mache sich zudem auch schuldig, wer von der Geschichte nichts wissen wolle.

„Man sieht, wie weit der Schmerz reicht und wie die Geschichte kein Ende findet in der Erinnerung und im Herzen der Menschen, die gelitten haben, und welch große Leere da ist, die nie ausgefüllt werden konnte“, sagte der geschäftsführende Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, am Rande der Verhandlung dem „Evangelischen Pressedienst“: „Der Angeklagte ist der Erinnerung fähig, das ist ganz deutlich. Dass er im Schweigen bleibt, ist die Strategie der Generation gewesen. Und es ist die Strategie der SS gewesen.“ (epd/mig) Aktuell Panorama

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