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Einbürgerungsurkunde © MiGAZIN

Bagatelldelikt reicht

Koalition will Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten

Wer aufgrund einer antisemitischen Straftat verurteilt wird, soll in Zukunft nicht mehr eingebürgert werden. Erfasst sind auch sogenannte Bagatelldelikte. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt.

Montag, 21.06.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.06.2021, 15:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Große Koalition hat sich auf einen von der Union geforderten Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten geeinigt. Auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen mit antisemitischem Hintergrund könne die Einbürgerung damit künftig verwehrt werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU) der „Bild“-Zeitung. Die SPD-Fraktion bestätigte die Einigung auf Anfrage.

„Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern“, sagte Middelberg der „Bild“. Er hatte die Verschärfung des Einbürgerungsrechts kürzlich vorgeschlagen, stieß aber zunächst auf Skepsis in der SPD.

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Kritik am Vorhaben

Dort hieß es, schon heute stehe die Verurteilung wegen einer Straftat unabhängig von der Motivation einer Einbürgerung entgegen. Der Vorschlag sei „nichts als weiße Salbe“, hatte SPD-Innenpolitikerin Ute Vogt erklärt. Zudem müssten sich Einbürgerungswillige zum Grundgesetz bekennen. Wer antisemitische Handlungen begehe, verstoße eindeutig dagegen.

Ähnlich äußert sich die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat: „Ob die vorgeschlagene Regelung der Koalitionsfraktionen zielführend ist, ist angesichts der bereits jetzt bestehenden Einbürgerungsausschlüsse von verurteilten Straftätern noch zu prüfen.“

Bagatelldelikte

Dem Bericht zufolge sollen künftig auch Verurteilungen nach antisemitischen Straftaten unterhalb der Schwelle sogenannter Bagatelldelikte die Einbürgerung ausschließen. Die Verschärfung soll Teil des Gesetzes für die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihrer Nachfahren werden, über die der Bundestag in dieser Woche abstimmen soll.

NS-Verfolgte und ihre Nachfahren haben laut dem Grundgesetz ein Recht auf Wiedereinbürgerung. Nicht alle konnten aber wegen Regelungen im Abstammungsrecht in der Vergangenheit diesen Anspruch geltend machen. Dies soll das neue Gesetz beheben. (epd/mig) Aktuell Politik

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