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Öffentliches Interesse

Justizminister wollen härtere Strafen bei antisemitischen Taten

Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf eine schärfere Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten geeinigt. In Zukunft soll die Verfolgung antisemitischer Straftaten nicht von einer Anzeige abhängen, sondern grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen.

Freitag, 18.06.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.06.2021, 13:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern hat der von Bayern geforderten schärferen Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten zugestimmt. Ein Antrag von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sei von der Runde einstimmig angenommen worden, teilte sein Ministerium am Donnerstag in München mit. Deutschland trage „eine besondere Verantwortung, Judenhass an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen“, sagte er.

Dem bayerischen Antrag zufolge soll die Verfolgung antisemitischer Straftaten „grundsätzlich im öffentlichen Interesse“ liegen. Nur noch im Einzelfall sollen solche Taten auf den Privatklageweg verwiesen oder Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können, hieß es. Dieses in Bayern bereits praktizierte Vorgehen habe man „zur bundesweiten Anwendung vorgeschlagen“. Im Freistaat gebe es seit Mai 2020 einen Leitfaden für Staatsanwälte, um antisemitische Motive noch besser zu erkennen.

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Darüber hinaus forderte die Konferenz Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu auf, das Beleidigungsstrafrecht zu reformieren. Für die Tatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung soll es künftig eine Möglichkeit der Strafverfolgung von Amts wegen geben, teilte das bayerische Justizministerium weiter mit. Bislang ist das nur nach Strafantrag möglich. Die Verletzten sollen der Verfolgung von Amts wegen aber widersprechen dürfen. Auch höhere Strafen soll Lambrecht prüfen. (epd/mig)

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