Halbherzig

Koalition will bis Sommer Maßnahmen gegen Rassismus teilweise umsetzen

Mit einem Abschlussbericht hat der nach den Anschlägen von Halle und Hanau gegründete Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus seine Arbeit beendet. Manch konkrete Maßnahme wird noch umgesetzt, bei anderen ist das fraglich.

Freitag, 14.05.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.05.2021, 20:01 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die große Koalition will noch bis zur Sommerpause einige Punkte aus dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus umsetzen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Abschlussbericht des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Er enthält eine Regelung, mit der noch in dieser Wahlperiode hetzerische Beleidigungen per E-Mail oder Nachricht in sozialen Netzwerken unter Strafe gestellt werden sollen. Für das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geforderte Gesetz für eine verlässliche Finanzierung von Demokratie-Organisationen wurden Eckpunkte gebilligt. Für die Verabschiedung eines konkreten Gesetzes wird allerdings die Zeit knapp.

Der Kabinettsausschuss war nach den rechtsextremistisch motivierten Anschlägen von Halle und Hanau sowie dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ins Leben gerufen worden. Im vergangenen Dezember legte er einen Katalog mit 89 Maßnahmen zur Prävention und Verfolgung rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Taten vor. Einige Teile waren bereits damals oder wurden in der Folge umgesetzt. Ein letzter kleinerer Teil soll nun folgen.

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Dazu zählt, dass die sogenannte verhetzende Beleidigung künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden soll. Gemeint sind Beleidigungen per Mail oder Nachricht aufgrund der ethnischen, nationalen oder religiösen Herkunft, die stärker bestraft werden sollen als eine persönliche Beleidigung, den Straftatbestand der Volksverhetzung aber nicht erfüllen. Dazu müssten sie öffentlich geäußert werden. Die Strafverschärfung, die Union und SPD wollen, soll im Gesetz zur Strafbarkeit von Feindeslisten, das bereits im Bundestag beraten wird, schnell umgesetzt werden.

Größtes Hindernis im Kampf gegen Rechtsextremismus

Für das sogenannte Wehrhafte-Demokratie-Gesetz, das Demokratie-Initiativen eine dauerhafte Förderung ermöglichen soll, muss es dagegen ein eigenes Gesetz geben. Die Eckpunkte sehen vor, dass eine „bedarfsorientierte, längerfristige und altersunabhängige“ Projektförderung künftig möglich sein soll. Bislang ist nur eine befristete Finanzierung möglich. Das Hangeln zwischen befristeten Projektmitteln gilt als größtes Hindernis kontinuierlicher Arbeit für gegen Rechtsextremismus engagierte Träger. „Es muss ein wehrhaftes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie geben“, sagte Ministerin Giffey. Dafür müsse man diejenigen unterstützen, die sich für die Demokratie engagieren.

Weil die Eckpunkte auch Maßnahmen gegen Rassismus und Extremismus im organisierten Sport und die Strafbarkeit von Terrorismusunterstützung vorsehen, muss auch das Bundesinnenministerium am Gesetz mitarbeiten. Giffey drängte zum Tempo, denn bis zur Sommerpause bleiben nur noch wenige Wochen. Man werde die Vorhaben „nach Kräften“ vorantreiben, versprach ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

„Rasse“ wird voraussichtlich nicht ersetzt

Es bleiben aber auch Vorhaben aus dem Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses offen: Die geplante Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz wird voraussichtlich nicht mehr kommen, weil der Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf Widerstand in der Union stieß. Auch die von Lambrecht erarbeitete Fristverlängerung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die Opfern von Diskriminierung sechs statt nur zwei Monate Zeit für rechtliche Schritte gibt, wurde vom Kabinett nicht gebilligt.

Die Grünen-Politikerin Filiz Polat kritisierte, dass viele der „vollmundigen Ankündigungen“ des Maßnahmenpakets im Projektbereich nicht finanziell hinterlegt seien. Bislang sei nur ein Bruchteil der angekündigten Haushaltsmittel ausgezahlt. In den Eckpunkten – darunter auch Projekte im Kulturbereich – heißt es, die Maßnahmen stünden unter dem Vorbehalt der Finanzierung gemäß den Eckwerten des Haushaltsentwurfs für 2022 und des Finanzplans bis 2025. (epd/mig) Leitartikel Politik

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