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Justizvollzugsanstalt (Archiv) © hrohmann @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Schwere Auflagen

Neonazi Horst Mahler aus zehnjähriger Haft entlassen

Früher war er RAF-Mitglied, inzwischen ist Horst Mahler seit langem als Rechtsextremist bekannt. Nach einer langjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung hat er nun das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus will einen neuen Haftbefehl.

Mittwoch, 28.10.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.10.2020, 17:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Neonazi und Holocaustleugner Horst Mahler hat seine mehr als zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt. Der 84-Jährige sei am Montagvormittag aus der Haft in der JVA Brandenburg an der Havel entlassen worden, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums dem „Evangelischen Pressedienst“ am Dienstag in Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bemüht sich, den ehemaligen Rechtsanwalt, der früher der RAF und später der NPD angehörte, wieder vor Gericht und ins Gefängnis zu bringen.

Gegen Mahler sei Anklage in weiteren Fällen von Volksverhetzung erhoben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. Die Verfahren zu den sechs Anklagen seien noch nicht terminiert, sagte ein Sprecher des Landgerichts Potsdam. In diesem Zusammenhang sei auch ein neuer Haftbefehl beantragt worden, der jedoch abgelehnt worden sei, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls sei am Dienstag Beschwerde beim Landgericht Potsdam eingelegt worden.

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Entlassung unter schweren Auflagen

Mahler war nach vorangegangenen Verurteilungen 2009 vom Landgericht München zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und anschließend vom Landgericht Potsdam zu einer weiteren Strafe verurteilt worden. Weil er zuletzt in der Nähe von Berlin gemeldet war, war er in der JVA Brandenburg an der Havel inhaftiert.

Ende September war bekanntgeworden, dass Mahler nach Verbüßung seiner Haftstrafe am 27. Oktober unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden sollte. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Führungsaufsicht beantragt.

Mahler sollte die „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten“ werden, wenn er nicht vorab den Staatsschutz beim brandenburgischen Landeskriminalamt informiert und die Texte dort vorlegt. Veröffentlichungen auf der bislang von ihm genutzten Internetseite sollten komplett untersagt werden.

Münchner Staatsanwaltschaft schweigt

Für Fragen im Zusammenhang mit der verbüßten Haftstrafe wie zur beantragten Führungsaufsicht sei die Staatsanwaltschaft München II zuständig, für die Brandenburg die Vollstreckung der Haft übernommen habe, hieß es dazu im Justizministerium in Potsdam. Die Münchner Staatsanwaltschaft wollte sich aktuell auf Anfrage nicht weiter zu dem Fall äußern. Vollstreckungsverfahren seien nicht öffentlich, sagte eine Sprecherin.

Beim Landgericht Potsdam hieß es dazu, die zuständige Strafvollstreckungskammer habe Mahler persönlich angehört. Da er unter anderem den zuständigen Richter wegen Befangenheit abgelehnt habe, sei noch keine Entscheidung über eine Führungsaufsicht und etwaige Weisungen getroffen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Dies sei erst möglich, wenn über den Befangenheitsantrag entschieden wurde.

Mahler hat seine Haftstrafe wegen zahlreicher Fälle von Volksverhetzung mit Unterbrechung in Brandenburg an der Havel verbüßt. Eine 2015 geplante Aussetzung zur Bewährung wurde wieder aufgehoben. Während einer Aussetzung des Vollzugs wegen Haftunfähigkeit reiste Mahler nach Ungarn, um dort Asyl zu beantragen, wurde dann nach Deutschland ausgeliefert und wieder inhaftiert. Die Anwaltskammer Berlin hat ihm vor einigen Jahren die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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