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Kakaobohnen (Symbolfoto) © Australian Embassy Jakarta @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Ausbeutung im Ausland

Merkel-Sprecher kündigt nationales Gesetz für faire Lieferketten an

Kanzlerin Merkel stellt sich hinter ihre Minister Müller und Heil und kündigt über ihren Sprecher ein nationales Lieferkettengesetz an. Firmen in Deutschland müssen dann für ausbeuterische Arbeitsbedingungen ihrer ausländischen Partner geradestehen.

Donnerstag, 16.07.2020, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.07.2020, 1:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Kampf gegen Kinderarbeit und Hungerlöhne weltweit strebt die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz an, das deutsche Unternehmen auf Mindeststandards verpflichtet. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte sich am Mittwoch hinter das Vorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Merkels Sprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dass „eine nationale Gesetzgebung“ geplant sei. Es würden Eckpunkte erarbeitet, die sowohl die Grundlage für ein deutsches Gesetz sein sollten sowie für eine deutsche Vorlage für europäische Verhandlungen zu dem Thema. Er legte sich jedoch nicht auf einen Termin fest, zu dem ein Lieferkettengesetz spätestens in Kraft treten soll.

Am Tag zuvor hatten die Minister Müller und Heil angekündigt, im August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorzulegen. Ihr Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode zu einem Gesetz zu kommen. Das Wirtschaftsministerium warnte daraufhin vor „Schnellschüssen“.

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Den Ankündigungen von Müller und Heil vorausgegangen war ein Prozess, der im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) aus dem Jahr 2016 festgelegt und im Koalitionsvertrag bekräftigt wurde. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ geprüft werden. Dazu liefen seit dem vergangenen Sommer Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen.

Unternehmen fallen im Test durch

Vorläufige Ergebnisse dazu wurden am Dienstag vorgestellt: Von rund 2.250 befragten Unternehmen in einer zweiten Fragerunde reichten gerade einmal 455 Firmen gültige Antworten ein. Lediglich 22 Prozent kamen demnach ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. In der ersten Runde sah es ähnlich aus: nur 465 von 3.300 angeschriebenen Unternehmen haben den Fragebogen ausgefüllt, davon erfüllten 18 Prozent die Vorgaben. Müller und Heil sahen damit die Voraussetzungen für ein Lieferkettengesetz erfüllt.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums mahnte ein „abgestimmtes Vorgehen“ an und betonte auf Nachfrage, das Ministerium versperre sich „mitnichten“ einer Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Von einem Lieferkettengesetz wären rund 7.000 große Unternehmen betroffen.

Langer Kampf für Lieferkettengesetz

Mehr als 100 Organisationen – Menschenrechtsinitiativen, Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände – kämpfen seit Jahren in der „Initiative Lieferkettengesetz“ für ein solches Regelwerk. Es müsse sichergestellt werden, dass bei Zulieferern für deutsche Firmen „keine Sklaverei und keine Kinderarbeit betrieben wird oder dass die Arbeiter das Recht haben, sich zu organisieren“, sagte Kinderrechtsexpertin Barbara Küppers vom Hilfswerk „terre des hommes“ dem „Evangelischen Pressedienst“.

Einige Firmen setzten bereits Standards um. Es sei wettbewerbsverzerrend, wenn nicht alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet würden, betonte sie. Umweltverbände forderten, auch den Umweltschutz in das Lieferkettengesetz aufzunehmen.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesamtmetall, Oliver Zander mahnte hingegen, das Gesetz werde der Industrialisierung der Entwicklungs- und Schwellenländer „schwersten Schaden zufügen“. Deutsche Unternehmen würden sich „wegen unerfüllbarer Bürokratie und unkalkulierbarer Haftung zurückziehen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. (epd/mig) Aktuell Ausland Wirtschaft

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