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Interview

Juristin: Seenot ist nicht erst, wenn Menschen um ihr Leben kämpfen

Seenotrettern wird vorgeworfen, Flüchtlinge von Afrika abzuholen und nach Europa zu fahren. Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück erklärt im Gespräch, was Seenot ist und was sie bedeutet.

Von Phillipp Saure Mittwoch, 11.12.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.12.2019, 15:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das private Rettungsschiff „Ocean Viking“ hat vor rund zwei Wochen erneut Menschen aus einem Boot geborgen, die sich von Libyen aus auf den Weg über das Mittelmeer gemacht hatten. Den Betreibern SOS Méditerranée und „Ärzte ohne Grenzen“ wird ebenso wie ähnlichen Organisationen immer wieder vorgeworfen, Migranten und Flüchtlinge vor der afrikanischen Küste abzuholen oder gar als „Taxi“ nach Europa zu fahren. Nele Matz-Lück, Professorin für Völkerrecht mit dem Schwerpunkt internationales Seerecht an der Universität Kiel, erklärt im Gespräch, was Seenot rechtlich bedeutet.

Wann gilt ein Schiff oder ein Boot als in Seenot?

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Nele Matz-Lück: Seenot besteht nicht erst, wenn Menschen im Wasser um ihr Leben kämpfen, sondern wenn für Leib und Leben oder auch das Schiff selbst oder eine Ladung von Wert unmittelbar Gefahr droht. Es muss also nicht schweres Wetter sein, es reicht aber auch nicht, wenn nur eine Schwimmweste fehlt. Seenot liegt etwa vor, wenn ein Schiff total überladen ist, sodass eine kleine Welle oder Bewegung an Bord zum Kentern reicht. Bei den Booten, die mit Migranten und Flüchtlingen übers Mittelmeer kommen, wird man daher fast per se einen Seenotfall annehmen müssen, weil sie meist nicht seetüchtig sind und dadurch eine konkrete Gefahrensituation besteht.

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Wer entscheidet konkret, ob Seenot vorliegt?

Nele Matz-Lück: Normalerweise schätzt das der Kapitän des betroffenen Schiffes ein. Die Boote der Migranten und Flüchtlinge haben aber in der Regel keinen Kapitän. Daher muss es der Kapitän eines anderen Schiffes, das in der Nähe ist und zu Hilfe kommen kann, einschätzen. Das besagt das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Das Seerecht gibt dagegen keine genauen Kriterien vor, etwa die Entfernung von Land. Diesen Beurteilungsspielraum des Kapitäns muss es geben. Denn die See ist für Menschen ein gefährlicher Ort. Teilweise meldet auch die Luftaufklärung über dem Mittelmeer Seenotfälle an die Leitstellen an Land.

Welche Pflichten hat der Kapitän des anderen Schiffes?

Nele Matz-Lück: Er muss die Menschen in Seenot retten und an einen sicheren Ort bringen. Was genau „sicherer Ort“ heißt, bestimmt das Seerecht wiederum nicht. Auch hier hat der Kapitän einen Ermessensspielraum. Es muss aber mehr sein als bloß trockener Boden unter den Füßen, also ein Ort, wo nicht wieder unmittelbar Gefahr droht durch Verfolgung, Internierung oder Folter. Libyen ist kein solcher Ort. Diese Verpflichtungen sind unabhängig vom Status der Geretteten, zum Beispiel als Flüchtlinge oder Migranten ohne Einreiserecht nach Europa. Auch, ob sie sich selbst absichtlich in Seenot gebracht haben, spielt dabei keine Rolle. (epd/mig) Aktuell Interview Panorama

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