Euro © Alf Melin @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
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Neues Gesetz

Regierung will weniger Kindergeld ins Ausland überweisen

35 Milliarden Euro Kindergeld zahlt Deutschland jedes Jahr, rund 1,5 Prozent davon werden für Kinder im Ausland überwiesen. Das will die Bundesregierung ändern. Ein neues Gesetz soll den Anspruch von Kindern im Ausland neu regeln.

Montag, 08.07.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.07.2019, 17:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Deutschland hat im vergangenen Jahr rund 536 Millionen Euro Kindergeld für Kinder im Ausland gezahlt. Das waren 200 Millionen Euro oder 60 Prozent mehr als im Jahr 2015, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Insgesamt floss Kindergeld für 291.000 im Ausland lebende Kinder, darunter mehr als 30.000 mit deutschem Pass. „Eine Aufteilung auf einzelne Wohnsitzstaaten liegt nicht vor“, erklärte die Regierung. Über die Zahlen hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Alle EU-Ausländer haben nach geltendem Recht für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Auch deutsche Kinder, die im EU-Ausland leben, haben solche Ansprüche. „Das ist Ausfluss der Arbeitnehmerfreizügigkeit, eine der Grundfreiheiten der EU“, hieß es seitens der Regierung.

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Insgesamt zahlt Deutschland pro Jahr rund 35 Milliarden Kindergeld aus. Für das erste und das zweite Kind werden je 204 Euro pro Monat gezahlt, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.

Gesetz soll Kindergeldanspruch neu regeln

Mit dem neuen „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ will die Regierung künftig auch den Kindergeldanspruch von Ausländern neu fassen. Dadurch solle „eine unangemessene Inanspruchnahme des Systems der sozialen Sicherheit in Deutschland“ verhindert werden, erklärte die Regierung. Insbesondere solle der Kindergeldanspruch für nichterwerbstätige Unionsbürger eingeschränkt werden. Kindergeld werde dann in den ersten drei Monaten nur ausgezahlt, wenn auch inländische Einkünfte nachgewiesen würden.

Zudem soll den Angaben nach der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden. Der Zoll könne künftig bei Kontrollen auch Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug prüfen und seine Erkenntnisse direkt an die Familienkassen melden: „Jobcenter, Ausländerbehörde und Familienkassen arbeiten enger zusammen.“ (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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