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Der Nordrhein-Westfälische Landtag © VdW Rheinland Westfalen @ flickr.com (CC 2.0)

Umstrittenes Kommissionsmodell

Nordrhein-Westfalen regelt islamischen Religionsunterricht neu

Nordhrein-Westfalen hat das Kommissionmodell für den islamischen Religionsunterricht beschlossen. In Zukunft sollen mehr Teilnehmer Einfluss auf den Religionsunterricht nehmen. Das Modell ist nicht unumstritten.

Donnerstag, 27.06.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.06.2019, 17:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nordrhein-Westfalen regelt den islamischen Religionsunterricht neu und bindet weitere Vertreter der Muslime ein. Ab August sollen mehr Islamverbände als bisher auf die Inhalte Einfluss nehmen können. Das sieht eine Novelle des Schulgesetzes vor, die der Landtag am Mittwoch in Düsseldorf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der Opposition von SPD und Grünen verabschiedete. Die AfD stimmte dagegen.

Nach der Novelle soll nun mit einzelnen Islamverbänden ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Auf dieser Grundlage entsendet jede Einzelorganisation einen Vertreter in eine Kommission, die mit Mehrheit über Unterrichtsinhalte und Lehrerauswahl befindet. Bislang war dafür ein Beirat zuständig, der vom Schulministerium berufen wurde. Dieses Modell läuft aber zum 31. Juli aus.

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Land in der Kritik

In dem Beirat waren nur vier Organisationen vertreten: der Islamrat (IR), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der deutsch-türkische Moscheeverband Ditib, dessen Mitgliedschaft aber wegen Kritik an seiner Nähe zum türkischen Staat zuletzt ruhte. In das neue Gremium entsendet die Landesregierung zudem keine eigenen Vertreter mehr.

Die großen islamischen Religionsgemeinschaften kritisieren am Kommissionsmodell, dass kleine Verbände mit wenigen Einzelmitgliedern dieselbe Stimmgewichtung in der Kommission haben, wie die großen Verbände mit fast tausend Moscheen. Kritiker werfen dem Land zudem vor, mit diesem Modell Einfluss in den islamischen Religionsunterricht zu nehmen. Durch die selektive Auswahl der Teilnehmer überschreite das Land seine Befugnisse und mache indirekt Religion.

Übergangslösung bis 2025

Die Novelle ist eine Übergangslösung, die bis 2025 gelten soll. Hintergrund ist eine ausstehende juristische Entscheidung um die Frage, ob die Islamverbände beim Religionsunterricht vergleichbare Rechte erhalten sollen wie die katholische und die evangelische Kirche und als Religionsgemeinschaft staatlich anerkannt werden. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das die Islamverbände solche Rechte nicht haben, hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und zur Prüfung an das OVG zurückverwiesen.

Die Novelle schreibt nun fest, dass das Schulministerium übergangsweise mit islamischen Organisationen zusammenarbeiten kann, die „auf absehbare Zeit“ als „Ansprechpartner“ zur Verfügung stehen – vorausgesetzt, dass sie die im Grundgesetz festgeschriebenen Prinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat achten. (epd/mig) Aktuell Panorama

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