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Ein Flugzeug (Symbolfoto) © Matthias Rhomberg auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Bayerische Art"

Asyl: Identität verschleiern soll zu Verlust der Duldung führen

Die Pläne, Abschiebungen zu erleichtern, nehmen offenbar Gestalt an. Wer bei der Identitätsklärung nicht mitmacht, soll künftig seine Duldung riskieren. Es soll auch mehr Abschiebehaft geben. Pro Asyl spricht vom Einzug der "bayerischen Art".

Montag, 04.02.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.02.2019, 17:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesinnenministerium will einem Zeitungsbericht zufolge abgelehnten Asylbewerbern die Duldung entziehen, wenn sie ihre Identität verschleiern. Die Maßnahme gehört zu den geplanten schärferen Abschieberegeln, wie die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf meldet. Die betreffenden abgelehnten Asylbewerber sollten künftig auch von Integrationsangeboten ausgeschlossen werden. Das Bundesinnenministerium wollte zu den Einzelheiten nicht Stellung nehmen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem Einzug der „bayerischen Art“ in ganz Deutschland.

Dem Zeitungsbericht zufolge soll künftig keine Duldung mehr erhalten, „wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt.“ Der Ausländer solle dann nur noch eine Bescheinigung erhalten, dass er ausreisepflichtig ist, berichtete die Zeitung weiter. Ziel der Verschärfung sei, abgelehnte Asylbewerber, die ihre Abschiebung zu verhindern versuchen, von denen zu unterscheiden, die aus anerkannten Gründen nicht abgeschoben werden können, etwa weil kein Pass vorliegt, humanitäre Erwägungen gegen eine Abschiebung sprechen oder es keine Flugverbindungen in eine Krisenregion gibt.

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Eine Duldung wird immer nur befristet erteilt und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Sie schützt aber vor Abschiebung.

Pro Asyl warnt vor „Ausgrenzungsinitiative“

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, der Gesetzentwurf befinde sich noch nicht einmal in der Abstimmung mit anderen Ressorts. In diesem Stadium könne man keine Angaben machen. Er verwies aber darauf, dass mit dem „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollen. Das Kabinett hatte am Mittwoch bereits einen Entwurf des Innenministeriums gebilligt, durch den der Austausch der Daten von Asylbewerbern verbessert werden soll.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und der Bayerische Flüchtlingsrat warnten vor einer neuen „Ausgrenzungsinitiative“. Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt erklärte, willkürliche Anforderungen an die Mitwirkung bei der Passbeschaffung würden künftig Wege in ein Bleiberecht verhindern. Die Praxis zeige, dass den Betroffenen oft willkürlich fehlende Mitwirkung vorgeworfen werde.

Regierung will Abschiebungen erleichtern

Das Bundesinnenministerium will Abschiebungen erleichtern, um deren Zahl zu erhöhen. Zu den Maßnahmen zählt auch, dass abgelehnte Flüchtlinge häufiger in Abschiebehaft genommen werden und in normalen Gefängnissen untergebracht werden können. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lehnt das ab, auch das EU-Recht sieht eine getrennte Unterbringung vor.

Nach einem Bericht des „Spiegel“ sehen die Juristen im Bundesinnenministerium das anders. Sie argumentieren demnach, die Unterbringung in normalen Haftanstalten sei in Ausnahmesituationen möglich. In Deutschland liege die Zahl der Ausreisepflichtigen bei 235.000 und werde weiter steigen, da noch Klagen gegen 280.000 abgelehnte Asylentscheidungen anhängig seien. Gleichzeitig gebe es bundesweit nur 420 Abschiebungshaftplätze. Eine „den Bedarf deckende“ Anzahl sei frühestens zum Sommer 2022 zu erwarten, heißt es im Vermerk, aus dem der „Spiegel“ zitiert. Daher solle das Gebot, abzuschiebende Menschen getrennt von Strafgefangenen unterzubringen, für drei Jahre ausgesetzt werden. (epd/mig) Leitartikel Politik

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