Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Ausweisung
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Fachkräfte können kommen

Kabinett bringt Regelungen für Arbeitsmigration auf den Weg

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften beschlossen. Ab 2020 sollen auch Ausländer mit Berufsabschluss nach Deutschland kommen können. Der Bundestag muss jetzt beraten. Die Union meldet schon Änderungsbedarf an.

Donnerstag, 20.12.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.01.2019, 17:54 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Bundesregierung hat den Weg für die Einwanderung von Fachkräften mit Berufsabschlüssen frei gemacht. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Danach soll nicht mehr nur Hochqualifizierten und Akademikern das Arbeiten in Deutschland erlaubt sein, sondern auch beruflich Qualifizierten. Ab 2020 soll das nach den Plänen der Regierung möglich sein. Zunächst muss das Gesetz aber durch den Bundestag. Aus der Union wurde bereits weiterer Änderungsbedarf angemeldet – insbesondere, was die geplante neue Duldung für abgelehnte Asylbewerber betrifft. Die Opposition kritisierte die geplanten Regelungen als nicht weitreichend genug.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die damit verbundene, zuletzt in ein eigenes Gesetz ausgegliederte Regelung für die Beschäftigungsduldung ist in Kooperation zwischen Bundesinnen-, Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium entstanden. Der Kabinettsbeschluss markiere einen historischen Tag, weil man 30 Jahre einer ideologischen Debatte über ein Einwanderungsgesetz hinter sich lasse, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, die deutsche Wirtschaft brauche Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Es ist ein Gesetz, das einlädt.“

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Es ist auch ein Gesetz, das nochmals „geschärft“ wurde, wie es Innenminister Seehofer ausdrückte. Bis Dienstag hatte die Koalition um das Paket gerungen. Verschärft wurde auf den letzten Metern die sogenannte Beschäftigungsduldung, die neu eingeführt werden soll für abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können und einen Job haben. Statt ursprünglich zwei Jahre soll der Status 30 Monate gelten, bevor die Betroffenen einen Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht haben.

Die Voraussetzungen

Der neue Status setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von 35 Stunden pro Woche voraus. Bereits vor Eintritt in die Beschäftigungsduldung müssen die Betroffenen mindestens 18 Monate in diesem Umfang gearbeitet haben, Deutschkenntnisse haben und dürfen nicht straffällig geworden sein. Bis zum dauerhaften Aufenthaltsrecht vergehen so also mindestens vier Jahre.

Die Minister wollten damit Befürchtungen in der Union entgegentreten, die Regelung könne einen Pull-Effekt auslösen, also jene anziehen, die es mit einem Asylantrag versuchen, aber eigentlich in Deutschland arbeiten wollen. Die jetzt gefundene Regelung könne das nicht verursachen, zeigte sich Heil überzeugt. Seehofer sagte, das Paket sei dazu da, illegale Migration zu verhindern, indem es eben die Arbeitsmigration regele.

Regelung für Geduldete befristet

Zudem wurde die Regelung für Geduldete bis zum 30. Juni 2022 befristet. Kritikern in der Union reicht das noch nicht. Im parlamentarischen Verfahren werde man mit der SPD über eine Verkürzung der Geltungsdauer reden, kündigte der CDU-Innenpolitiker Mathias Middelberg in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ an.

Um Arbeitskräfte anzulocken sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor, die bislang geltende Beschränkung auf Engpassberufe fallenzulassen. Auch die sogenannte Vorrangprüfung, nach der deutsche oder EU-Bürger bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden müssen, soll nicht mehr gelten. Ausländern soll zudem erlaubt sein, ein halbes Jahr nach Deutschland zu kommen, um hier einen Job oder einen Ausbildungsplatz zu suchen. Um die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern, sollen die Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und zur Erteilung der nötigen Visa beschleunigt werden.

Opposition kritisiert, Wirtschaft begrüßt

Die Opposition zeigte sich von dem neuen Regelwerk nicht überzeugt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bezeichnete es als „detailversessene Groko-Minimallösung“. Einwanderung bleibe damit bürokratisch. Auch Filiz Polat, Grünen-Sprecherin für Migrationspolitik zeigte sich enttäuscht vom Entwurf. „Die neu geschaffene Einwanderungsmöglichkeit zur Berufsausbildung wird mit so hohen Voraussetzungen überfrachtet, dass diese in der Praxis zur Einzelfallregelung verkommen wird“, so Polat. Auch der FDP-Politiker Johannes Vogel kritisierte eine „Verzettelung im Klein-Klein“. Er schlug die Einführung eines Punktesystems und eine Zusammenführung der Aufenthaltstitel in der Blue Card vor.

Die Wirtschaft hingegen begrüßte das Gesetz. „Zur Fachkräftesicherung sind die Unternehmen zunehmend auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, der „Rheinischen Post“. Nach einer Umfrage des DIHK ist mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen grundsätzlich offen dafür, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einzustellen. Als positiv begrüßt der DIHK, dass das Gesetz einen Schwerpunkt auf die Zuwanderung beruflich Qualifizierter und nicht mehr nur auf Akademiker lege. Besonders wichtig sei für die Unternehmen „ein schnelles, überschaubares und unbürokratisches Zuwanderungsverfahren“, betonte Dercks. (epd/mig) Leitartikel Politik

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