
Gefahr für Leib und Seele
Frauenrechtler kritisieren Anker-Zentren für weibliche Flüchtlinge
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes warnt vor Unterbringung von Frauen und Mädchen in Anker-Zentren. Erste Berichte würden katastrophale Zustände für Frauen und Mädchen schildern. Nicht einmal Hebammen würden Zugang erhalten.
Donnerstag, 14.06.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.06.2018, 23:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ hat vor der Unterbringung von Mädchen und Frauen in den von der Bundesregierung geplanten Anker-Zentren gewarnt. Diese seien als besonders verletzliche Personen dort großen Gefahren ausgeliefert, erklärte die Frauenrechtsorganisation am Mittwoch in Berlin. Für geflüchtete Frauen und Mädchen, die meist Traumatisches erlebt hätten, sei eine mehrmonatige Unterbringung in solchen Zentren eine erneute Gefahr für Leib und Seele.
Erste Berichte aus Manching im bayerischen Landkreis Pfaffenhofen, in dem ein Anker-Zentrum als Vorbild für andere geplant ist, würden katastrophale Zustände für Frauen und Mädchen schildern. Weder Hebammen, noch Familienberater oder ehrenamtliche Rechtsberater würden Zugang erhalten.
Massenunterkünfte verhindern Integration
Nach meist monatelanger Flucht und Aufenthalten in verschiedenen Asylunterkünften benötigen Frauen und Mädchen eine sichere Bleibe, in der sie sich frei bewegen, essen und kochen können, hieß es weiter. Massenunterkünfte würden stattdessen Integration verhindern und weiblichen Geflüchteten das Gefühl vermitteln, eingesperrt zu sein.
In den von der Bundesregierung geplanten Anker-Zentren soll künftig das komplette Asylverfahren abgewickelt werden. „Anker“ ist die Kurzform für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“. Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums sollen im Spätsommer bis Herbst bis zu sechs Pilot-Zentren eröffnet werden. Geplant ist die Unterbringung von bis zu 1.500 Personen je Zentrum. Erwachsene alleinstehende Asylbewerber sollen bis zu 18, Familien bis zu sechs Monate in den Zentren bleiben, um sicherzustellen, dass beim Verlassen ihr Asylverfahren beendet ist. (epd/mig)
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