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Schulmäppchen © birgitta hohenester / pixelio.de, bearb. MiG

Bildung

Barley fordert Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern

Fast jedes zweite Grundschulkind hat nach dem Unterricht kein Betreuungsangebot. Familienministerin Barley und Experten fordern einen Rechtsanspruch, die AWO den Aufbau von Ganztagsplätzen. Die Opposition kritisiert die große Koalition.

Dienstag, 01.08.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

44 Prozent der Grundschulkinder in Deutschland haben einer Studie zufolge nach dem Unterricht kein Betreuungsangebot. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) bekräftigte deshalb am Montag in Berlin ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler: „Es besteht dringender Handlungsbedarf.“

Gute ganztägige Angebote seien wichtig für die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern, sagte Barley. Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, den Ausbau der Betreuungsplätze vernachlässigt zu haben. Die Arbeiterwohlfahrt warb ebenfalls für einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.

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Migranten profitieren von Ganztagsangeboten besonders

Barley berief sich auf Ergebnisse von Experten des Kompetenzbüros „Wirksame Familienpolitik“. Die Wissenschaftler kommen laut Ministerium zu dem Schluss, dass bei den Grundschulkindern fast die Hälfte kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht haben. Mehr als 80 Prozent der Eltern und über 70 Prozent der Lehrer versprechen sich zudem bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote. Dabei belegen Studien, dass Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen und aus Familien mit Migrationshintergrund von Ganztagsangeboten besonders profitieren können.

Insgesamt beziffern die Forscher den bundesweiten Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen auf 280.000. Für rund 275.000 Mädchen und Jungen müsse zudem das Betreuungsangebot erweitert werden. Darüber hatte zunächst die Zeitung „Die Welt“ (Montag) berichtet.

Experte für Rechtsanspruch bis zur fünften Klasse

Die Ministerin verwies auch auf eine Rechtsexpertise des Berliner Sozialrechtlers Johannes Münder zum Thema „Bedarfsdeckende Förderung und Betreuung von Grundschulkindern durch Schaffung eines Rechtsanspruchs“. Der Experte regt an, einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse vorzusehen. Münder zufolge müsste die Betreuung außerhalb der Schulzeit drei Stunden betragen und würde dann um 15 Uhr enden.

Barley zufolge ist die Ganztagsbetreuung von Kindern im Schulalter eines der Topthemen für Eltern. Mit dem Schuleintritt gebe es keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mehr, obwohl der Unterricht oft bereits zur Mittagszeit ende. Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde daher für viele Eltern mit der Einschulung erneut und verschärft zum Problem, betonte die Ministerin.

Die Familienministerin will unter anderem mit den Ländern über die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs diskutieren. Auch der Bund soll sich finanziell beteiligen.

Grüne: Große Koalition hat Verlierer produziert

Katja Dörner, Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagte, jetzt räche es sich, „dass SPD und Union beim Ausbau der Ganztagsschulen die Augen vor der Realität verschlossen haben“. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass die große Koalition nur Verlierer produziert habe: Die Kinder, für die Bildungschancen noch immer ungerecht verteilt seien, die Eltern, die sich immer noch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abstrampeln müssen und auch die Mütter, an denen der größte Teil der Betreuungsarbeit hängen bleibe.

Die AWO forderte einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsplätzen, verbunden mit einer Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschulzeit. „Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das erfordert eine ausgewogene Bildungsfinanzierung durch Bund, Länder und Kommunen“, sagte AWO-Vorsitzender Wolfgang Stadler. (epd/mig) Aktuell Politik Studien

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