Streit geht weiter

Oberstes US-Gericht entscheidet über Einreisestopp

Der Streit um Donald Trumps Einreiseverbot für Menschen aus muslimischen Ländern geht weiter. Am Mittwoch lockerte ein Bundesrichter Trumps restriktive Einreisebestimmungen für Muslime, bei Flüchtlingen errang Trump einen Teilerfolg.

Freitag, 21.07.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.07.2017, 16:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Oberste US-Gerichtshof hat eine Entscheidung zum Einreiseverbot von Präsident Donald Trump getroffen, die sich positiv für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern auswirkt. Die am Mittwoch (Ortszeit) veröffentlichte, nur drei Sätze lange Entscheidung bestätigt den von Trump angefochtenen Spruch eines Bundesrichters in Hawaii von vergangener Woche, demzufolge Menschen aus den sechs Ländern mit engen Angehörigen in den USA Visa erhalten können.

Enge Angehörige sind laut Urteil in Hawaii neben Ehepartnern, Eltern und Kindern auch Großeltern, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen sowie Cousinen und Cousins. Trump hingegen hatte die Ausnahmeregelung auf Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister und Schwiegersöhne oder -töchter begrenzen wollen.

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Gewonnen hat der US-Präsident am Mittwoch jedoch im Streit um die Einreise von Flüchtlingen. Das Oberste Gericht wies die Auffassung des Richters in Hawaii zurück, Beziehungen von Flüchtlingen zu Hilfsorganisationen seien Beweis für Bindungen zu den USA und erlaubten Ausnahmen bei der Visaererteilung.

Grundsatzentscheidung frühestens im Herbst

Nach Angaben des Verbandes „International Refugee Assistance Project“ haben 24.000 auf eine Einreise hoffende Flüchtlinge Zusagen von Organisationen in den USA zur Hilfe bei der Umsiedlung. Trump hatte kurz nach seinem Amtsantritt ein temporäres Einreiseverbot für Flüchtlinge und für Menschen aus Syrien, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und dem Iran angeordnet. Es gehe um den Schutz der USA vor Terrorismus, lautete die Begründung.

Seitdem befassen sich Gerichte mit der Gesetzmäßigkeit des Dekrets. Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtes wird frühestens im Herbst erwartet. Bis dahin gilt die Entscheidung vom Mittwoch. (epd/mig) Aktuell Ausland

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