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Arm © chris@APL @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Grundgesetzänderung

Bundesregierung will NPD den Geldhahn zudrehen

Die Bundesregierung will die NPD von der Parteienfinanzierung ausnehmen. Innenminister de Maizière hat einen Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Justizminister Maas hält das Vorhaben noch in dieser Wahlperiode für umsetzbar.

Montag, 10.04.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.04.2017, 16:19 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bundesregierung plädiert für eine Grundgesetzänderung, um der rechtsextremen NPD staatliche Gelder und Steuerprivilegien zu entziehen. Am Freitag übersandte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an die Spitzen der Regierungsfraktionen im Bundestag eine entsprechende Formulierungshilfe. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei ein Zustand, „der nur schwer erträglich ist“, erklärte der Minister.

Die Gesetzesinitiative soll nach Auffassung der Regierung das Parlament übernehmen. Die SPD will noch in dieser Wahlperiode handeln. Die Opposition warnte dagegen vor Schnellschüssen.

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Änderung von Art. 21 GG

Nachdem im Januar erneut ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, waren vermehrt Forderungen laut geworden, der rechtsextremen Partei zumindest den Geldhahn zuzudrehen. Der Vorschlag aus dem Innenministerium sieht eine Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes vor.

Darin soll es künftig heißen, dass Parteien, „die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind.

Ausschluss unabhängig von Wahlerfolgen

Mit dem Entzug der Gelder sollen auch steuerliche Begünstigungen für die Partei selbst und für Zuwendungen an diese wegfallen. Wie beim Parteienverbot soll auch über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dies sei eine Mindestbedingung, erklärte die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. Sie warnte davor, einen Gesetzentwurf „mit heißer Nadel“ zu stricken. Immerhin gehe es um einen schwerwiegenden Eingriff in das Parteienprivileg und „den Kern unserer Demokratie“.

Der Ausschluss von der Finanzierung soll unabhängig von Bedeutung und Wahlerfolgen der Partei möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar ein Verbot der NPD unter anderem deswegen abgelehnt, weil ein bestimmender Einfluss der Partei auf die politische Willensbildung weder gegeben noch zu erwarten sei. Die NPD ist derzeit nur in Kommunalparlamenten vertreten.

Maas: Noch vor den Wahlen machbar

Dennoch erkannte das Gericht damals an, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deutete Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung an. Die seien in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium und dem Finanzressort geprüft worden, sagte de Maizière. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren.“

Der Ball liegt nun beim Bundestag. Aus dem Innenministerium hieß es, Initiativen zur Änderung des Wahl- und Parteienrechts würden üblicherweise nicht von der Regierung, sondern vom Parlament ergriffen. Justizminister Maas betonte, die entsprechende Änderung des Grundgesetzes und der anderen Gesetze, darunter das Parteien- und mehrere Steuergesetze, seien noch in dieser Legislaturperiode machbar.

1,3 Mio. Euro erhielt NPD 2015

Der Bundestag wird im September neu gewählt. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, sagte, ihre Fraktion werde alles daran setzen, dass die Änderungen noch vorher verabschiedet werden.

Die Grünen-Politikerinnen Britta Haßelmann und Renate Künast kritisierten, dass die Formulierungshilfe nur den Koalitionsfraktionen übersandt wurden und forderten, sie auch der Opposition zur Verfügung zu stellen. Die Legislaturperiode biete nicht mehr viel Zeit, erklärten sie und betonten, es sei besondere Sorgfalt nötig. 2015 erhielt die NPD noch 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. (epd/mig) Aktuell Politik

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