Rheinland-Pfalz
Gericht stärkt Ansprüche von Ausländern auf Sozialhilfe
Haben Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Sozialhilfe? Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht sagt ja. Der Entscheidung lag ein Fall eines US-Amerikaners zugrunde. Zuletzt gab es an deutschen Gerichten eine Reihe widersprüchlicher Urteile.
Mittwoch, 29.06.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.06.2016, 16:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht hat in einer Eilentscheidung einem im Land lebenden US-Amerikaner ohne Aufenthaltserlaubnis einen vorläufigen Anspruch auf Sozialhilfe zugesprochen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache müsse der Mann existenzsichernde Leistungen erhalten, heißt es in einem aktuellen Beschluss der Mainzer Richter. (AZ: L 6 AS 173/16 B ER)
Antragsteller war ein zuvor in Deutschland stationierter Soldat der US-Streitkräfte, der nach seinem Ausscheiden aus dem Militär zu seiner deutschen Freundin gezogen war und über dessen Aufenthaltserlaubnis die Behörden noch nicht entschieden haben. Da weder der Amerikaner noch seine Lebensgefährtin über ausreichende Einkünfte verfügten, hatten sie beim Jobcenter Hilfen beantragt. Diese waren dem Mann versagt worden.
Zu den Ansprüchen von Ausländern auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe hatte es zuletzt an deutschen Gerichten eine Reihe widersprüchlicher Urteile gegeben. Das Mainzer Landessozialgericht erklärte mit Blick auf die unklare rechtliche Lage, der Mann müsse die beantragten Leistungen vorläufig erhalten, weil seine Klage „nicht offensichtlich unbegründet“ sei und bis zu einem abschließenden Urteil sein Existenzminimum gesichert sein müsse. (epd/mig)
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