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28.04.2016 – V-Mann, NSU, Türkei, Oldschool Society, Erdoğan, Rassismus

Schülerdemo in Kiel «gegen Rassismus und rechte Hetze»; Abschiebefrist abgelaufen. Asylbewerber darf bleiben; NSU Terror: Aussage zu Schweizer Waffen-Connection; Rechte Terrorgruppe «Oldschool Society» vor Gericht; Österreich verschärft Asylrecht drastisch; Türkei: Selbstmordanschlag nahe einer Moschee in Bursa

Von Donnerstag, 28.04.2016, 8:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 27.04.2016, 22:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Themen des Tages sind:

Einziger Zeuge im Münchner NSU-Prozess ist heute ein Richter, der die Untersuchungen zur Waffenbeschaffung der Terroristen begleitete. Der Richter war dafür in die Schweiz gereist und hatte eine Vernehmung verfolgt, in der es um die Mordwaffe vom Typ «Ceska» ging.

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Eigentlich sollte Toni S. – früher V-Mann und wegen Volksverhetzung vorbestraft – schon im Februar zum NSU-Terror aussagen. Er kam aber nicht. Diesmal begleitete ihn die Polizei in den Landtag.

Drei Jahre nach dem Start des NSU-Prozesses hat vor dem Münchner Oberlandesgericht ein weiterer Prozess gegen eine rechte Terrorgruppe begonnen. Die mutmaßliche Führung der rechtsextremen «Oldschool Society» (OSS) muss sich wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Erst kommt es zu großem Protest: Viele ärgern sich, dass in Hamburg eine Kirche zur Moschee wird. Inzwischen leuchtet über der ehemaligen Kapernaumkirche der goldene Schriftzug „Allah“ – und alle sind zufrieden.

In München hat der Prozess gegen vier Mitglieder der Neonazigruppe OSS begonnen. Doch der Ausgang des Prozesses ist ungewiss. Die Angeklagten sollen einen Sprengstoffanschläge gegen Muslime und Flüchtlinge geplant haben.

«Gegen Rassismus und rechte Hetze» in der Flüchtlingsdebatte haben etwa 400 Jugendliche am Mittwoch in Kiel demonstriert. Der Protestzug unter dem Motto «Schülerstreik – Wir demonstrieren!» sei friedlich verlaufen, teilte die Polizei weiter mit.

Mögliche Anwerbungsversuche von Islamisten und das Grundgesetz stehen im Mittelpunkt von Präventionsveranstaltungen für Flüchtlinge in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen.

Das Bundesverwaltungsgericht schwächt die Dublin-Verordnung weiter: Falls ein anderes EU-Land sich weigert, einen Asylbewerber zurückzunehmen, und die Abschiebefrist abgelaufen ist, darf er bleiben.

Brandenburg könnte Berliner Flüchtlinge aufnehmen, die geringe Chancen auf Asyl haben. Ende Juni sollen die ersten Container bezugsfertig sein. Modulbauten werden viel teurer als geplant

Ein Hakenkreuz-Abzeichen, rechte Parolen und immer wieder schallendes Gelächter: Ein Video aus dem Jahr 2005 holt gerade drei Berliner CDU-Politiker ein. Sie äußern Reue, Bedauern und Scham.

Bei einer Türkei-Debatte im Bundestag wirft Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt dem türkischen Präsidenten fortgesetzte Verstöße gegen die Meinungsfreiheit vor: „Herr Erdogan ist Wiederholungstäter“

Eine Umfrage zeigt, dass knapp ein Drittel der Deutschen der islamkritischen Haltung der AfD zustimmt. Eigentlich könnte sich Parteichefin Petry freuen, aber sie warnt vor „roten Linien“. Und muss ihre eigene Stellung festigen.

Das österreichische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Ausrufung eines Notstandes ermöglicht. In diesem Fall kann Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze verwehrt werden.

Erneut wird die Türkei Ziel eines Anschlags. Diesmal trifft es die Metropole Bursa in der Westtürkei. Todesopfer gibt es nicht, nur die Attentäterin stirbt.

Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat sich von der Forderung des Parlamentspräsidenten distanziert – die Türkei solle ein säkularer Staat bleiben.

Erdogans Drohungen, den Flüchtlingsdeal ohne die Visafreiheit platzen zu lassen, weist Junckers Stellvertreter Timmermans zurück. Die EU sei „sicher nicht“ erpressbar, so der EU-Kommissionsvize.

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