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Polizei © Marco_Broscheit @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Polizeiliche Auswertung

Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak polizeilich unauffällig

Seit den Silvester-Übergriffen in Köln wird über die Kriminalität von Flüchtlinge diskutiert. Wie eine Auswertung der Kölner Polizei nun zeigt, werden die allermeisten Flüchtlinge nicht straffällig. Das gilt aber nicht für alle Herkunftsländer.

Freitag, 15.01.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.01.2016, 21:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eine interne Auswertung der Kölner Polizei zeigt, dass Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und Iran offensichtlich nur selten straffällig werden. „Personen aus diesen Herkunftsländern stellen aus kriminalpolizeilicher Sicht bislang kein Problem dar“, heißt es in dem Bericht der internen Polizeizeitschrift „Forum“. Höher liege die Kriminalitätsrate dagegen bei Migranten aus Nordafrika, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Das Kölner Polizeipräsidium hatte den Angaben zufolge die sogenannten Folgetatenquoten von Asylbewerbern von Oktober 2014 bis November 2015 analysieren lassen. Untersucht wurden die Daten von Flüchtlingen, die ohne gültige Papiere registriert wurden. Konkret wurde gefragt, welcher Nationalität die Menschen angehören, die nach Erfassung des Tatbestands „Illegaler Aufenthalt“ erneut als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Erscheinung treten.

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Weniger als ein halbes Prozent der Syrer

Die Auswertung zeigen, dass der große Teil der Flüchtlinge, die seit geraumer Zeit Schutz in Deutschland sucht, nach der Registrierung nicht straffällig wird. Von den 1.111 in Köln registrierten Syrern traten fünf in der Folgezeit polizeilich in Erscheinung, knapp ein halbes Prozent. Von 660 Afghanen kamen der Kölner Polizei nur vier als Kriminelle unter. Von 789 geflohenen Irakern traten 19 im Untersuchungszeitraum polizeilich in Erscheinung, von 294 Iranern waren es neun.

Anders stellt sich laut Auswertung die Situation bei Flüchtlingen aus Nordafrika dar. Bei den 521 in Köln registrierten Marokkanern liegt die Folgetatenquote bei 40 Prozent. Eine ähnliche Deliktquote von 40 Prozent zeige sich bei den 260 Algeriern und den 57 Tunesiern. Auf ähnliche Quoten kommen Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Die meisten Straftaten entfielen auf Raub sowie auf Laden-, Taschen- und Autodiebstahl.

Kriminalstatistik listet künftig Taten von Flüchtlingen auf

Wie sich die Innenminister der Länder und des Bundes bereits Ende Dezember geeinigt haben, können Polizisten künftig bei Strafanzeigen das Merkmal „Flüchtling“ ankreuzen. Die Änderung traten zum Jahresbeginn in Kraft.

Bislang habe es keine verlässlichen Informationen dazu gegeben, welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität hätten und welche Taten im Vordergrund stünden, wurde als Begründ ausgeführt. Ab Mitte des Jahres 2016 sollen erste solide Daten vorliegen. Die Nationalität von Tatverdächtigen wird ohnehin in allen bundesdeutschen Kriminalitätsstatistiken aufgeführt. Der Begriff „Flüchtling“ kam als weitres Differenzierungsmerkmal hinzu. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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