Polizei, Handschelle, Kriminalität, Gewahrsam
Polizei bei einer Festnahme © Keith Allison @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Asyl-Anwalt Pfaff

Straffällige Syrer kann man gar nicht abschieben

Die Debatte um eine Verschärfung der Abschieberegeln für kriminelle Asylbewerber ist nach Einschätzung von Experten realitätsfern. Man könne bei Abschiebungen nicht härter durchgreifen. Das sei "Scheinaktivismus", kritisiert Asyl-Fachanwalt Pfaff.

Von Corinna Buschow Montag, 11.01.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.01.2016, 21:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Frankfurter Asylrechtsexperte Victor Pfaff hat die Debatte um eine Verschärfung der Abschieberegeln für kriminell gewordene Asylbewerber als realitätsfern kritisiert. „Einen Asylantragsteller wegen Straffälligkeit auszuweisen und dann auch abzuschieben ist eine ganz schwierige Sache“, sagte der Anwalt am Freitag in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Selbst wenn er verurteilt würde, könne er nur abgeschoben werden, wenn flüchtlingsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. „Einen Syrer wird man nicht abschieben können“, betonte Pfaff.

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen, wenn den Betroffenen im Heimatland Folter oder unmenschliche Behandlung droht. „Zwischen Ausweisung und Abschiebung gibt es einen großen Unterschied, der vielen nicht klar ist“, sagte Pfaff. Den Eindruck zu erwecken, man könne bei Abschiebungen härter durchgreifen, bezeichnete er als „Scheinaktivismus“.

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Haftstrafe in der Heimt schwierig

Der auf Ausländer- und Asylrecht spezialisierte Jurist bezweifelt auch die Umsetzbarkeit des Vorschlags von Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD), in Deutschland straffällig gewordene Ausländer im Heimatland die Haftstrafe verbüßen zu lassen. „Es gibt Abkommen, die regeln, wann jemand zur Strafvollstreckung in sein Heimatland überstellt werden kann. Aber das ist sehr kompliziert“, erläuterte Pfaff. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums muss in jedem Einzelfall das zuständige Oberlandesgericht darüber entscheiden.

Pfaff betonte, bereits nach derzeitiger Rechtslage könne ein Asylbewerber oder anerkannter Flüchtling bei Straffälligkeit ausgewiesen werden, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. „Es gibt in den Gesetzen überhaupt keine Lücken“, sagte er. Zudem warnte er davor, durch die Debatte Ressentiments zu schüren. Man wisse noch nicht, wer die Täter waren, betonte der Anwalt. (bk/epd) Aktuell Politik

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