Einbürgerung
Türkische Regierung plant „Moral-Klausel“ für Heiratsmigranten!
Um die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen ausländische Ehepartner in einer Ehegemeinschaft leben, nicht vorbestraft sein und keine Gefahr sein. Ein neuer Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch die "Moral" entscheidend sein soll – Barbara Pusch kommentiert:
Von Barbara Pusch Montag, 08.12.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.12.2014, 17:39 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Dass sich in unserer globalen Welt nicht nur Güter und Finanzen, sondern auch Menschen über nationale Grenzen hinweg bewegen, ist heute allgemein bekannt. Vergessen wird dabei oft, dass mit diesen Menschen auch ihre Gefühle und ihre persönlichen Bindungen nationalstaatliche Grenzen überschreiten. In keinem Land werden Statistiken über intime/persönliche Bindungen oder Beziehungen geführt. Aus diesem Grund kann diese Tendenz lediglich aus herkömmlichen Statistiken über Eheschließungen gelesen werden.
Hier zwei Beispiele: In Deutschland wurden im Jahr 1990 knapp 40.000 Ehen zwischen Ausländern und deutschen Staatsbürgern geschlossen, 2012 betrug diese Zahl mehr als 44.000. Hält man sich vor Augen, dass in diesen 22 Jahren die Gesamtzahl der geschlossenen Ehen zurückging, so ist der prozentuale Anstieg binationaler Ehen von 7,7 % im Jahr 1990 auf 11,4 % im Jahr 2012 ein wichtiges Indiz für das Überschreiten der Grenzen von Gefühlen und persönlichen Bindungen. Auch in den Heiratsstatistiken der Türkei ist dieser Trend zu sehen: Sind im Jahr 2006 nur rund knapp 16.000 türkische Staatsbürgern eine Ehe mit einem Ausländer in der Türkei eingegangen, so konnten im Jahr 2011 bereits über 19.000 binationale Ehen verzeichnet werden. Das ist ein Anstieg von rund 0,8% in nur fünf Jahren.
Genau aus diesem Grund hat der Entwurf für ein Artikelgesetz über nationale Sicherheit der türkischen Regierung letzte Woche nicht nur einige Regierungskritische, sondern auch viele ausländische Ehepartner und solche, die es werden wollen, verärgert. Mit Recht fragen Sie sich jetzt vermutlich, was ein Artikelgesetz über nationale Sicherheit mit ausländischen Ehepartner zu tun hat. Ein Blick in den Gesetzentwurf verrät, dass der Entwurf für das geplante Artikelgesetz auch drei Paragrafen des türkischen Staatsbürgerschaftsrechts novellieren möchte.
Das derzeitige türkische Staatsbürgerschaftsrecht besagt, dass Heiratsmigranten durch die Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger nicht automatisch die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Erst nach dreijähriger Ehe kann der mit einem türkischen Staatsbürger verheiratete Ausländer um Einbürgerung ersuchen. Um die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen ausländische Ehepartner nach derzeitiger Gesetzeslage folgende Bedingungen erfüllen: Sie müssen in einer Ehegemeinschaft leben, sie dürfen sich nichts zu Schulden kommen lassen, das nicht im Einklang mit der Ehegemeinschaft steht und sie dürfen keine Gefahr für die nationale Sicherheit und. öffentliche Ordnung sein. Der neue Gesetzentwurf sieht nun allerdings vor, dass auch die „allgemeine Moral“ (genel ahlak) ausländischer Ehepartner für die Einbürgerung entscheidend sein soll.
Dieses Reformvorhaben ist aus mehreren Gründen fragwürdig. Erstens kann man davon ausgehen, dass die Überprüfung der „allgemeinen Moral“ der Willkür Tür und Tor öffnen wird. Zweitens stellt dieser Novellierungsentwurf auch eine neue „Strategie zur Aussortierung“ unerwünschter ausländischer Ehepartner dar. Die Unterscheidung in einbürgerungswürdige und -unwürdige Heiratsmigranten begann bereits im Jahr 2003 mit einer Reform des alten türkischen Staatsbürgerrechts. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten ausländische Frauen bereits bei der Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft. Um Scheinehen vorzubeugen, hat der türkische Gesetzgeber 2003 per Gesetzesänderung die oben genannte Dreijahresfrist eingeführt. Positiv war in dieser Novelle, dass der Gesetzgeber ausländischen Heiratsmigranten endlich die gleichen Rechte einräumte und somit die Gleichstellung der Geschlechter im Einbürgerungsverfahren sicherstellte.
Mit dem neuen Gesetzentwurf möchte der Gesetzgeber nun aber nicht nur die Realität der Ehe, sondern auch die Moral der ausländischen Heiratsmigranten unter die Lupe nehmen. Was das genau bedeuten soll, weiß heute noch niemand. Ob mit diesem Gesetzentwurf „nur“ die Einbürgerung von ausländischen Sexarbeiterinnen und/oder Frauenhändlern unterbunden werden soll oder auch von konservativen Kreisen als „unmoralisch“ erachtete Lebensstile beinhalten, ist unklar. Klar ist jedoch, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes verheerend wäre. Denn was kennzeichnet die „allgemeine Moral“? Und wie sollen diese von wem gemessen werden?
Als ausländische Soziologin, die sich seit vielen Jahren mit der Migration in die Türkei beschäftigt, habe ich u.a. mit vielen ausländischen Heiratsmigranten Tiefeninterviews geführt. Die Analyse dieser Interviews hat mir gezeigt, wie facettenreich die Lebens-, Liebes- und Migrationsgeschichten der Heiratsmigranten sind. Im Zuge meiner Forschungen habe ich auch gelernt, dass Migrationsentscheidungen oft nicht ausschließlich auf einen einzigen Faktor reduziert werden können, sondern oft durch eine Vielzahl von Aspekten bestimmt sind.
Darüber hinaus zeigten mir die Analysen, dass insbesondere in den ersten Jahren viele Heiratsmigranten unter Heimweh leiden und unter einem sogenannten Kulturschock stehen. Auch die (legale) Eingliederung in den türkischen Arbeitsmarkt ist für viele aufgrund der rigiden türkischen Ausländergesetzgebung oft ein sehr beschwerlicher und belastender Weg. Genau aus diesem Grund ist und war die Einbürgerung für viele ausländische Heiratsmigranten von zentraler Bedeutung. Denn erst mit der türkischen Staatsbürgerschaft konnten viele von ihnen legal am türkischen Arbeitsmarkt partizipieren.
Falls die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen umgesetzt werden sollten, wird es für ausländische Heiratsmigranten in der Türkei wieder ein bisschen schwieriger werden, denn sie werden nicht bloß mit den typischen Anfangsschwierigkeiten in ihrer neuen Heimat zu kämpfen haben, sondern auch mit dem türkischen Staat als Moralapostel! Aktuell Meinung
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