Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (7/15)

Besuchervisum für Angehörige aus Drittstaaten

Welche Partei soll bei den Bundestagswahlen 2013 Ihre Stimme bekommen? Der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN bringt die Antworten. Heute: Besuchervisum

Mittwoch, 07.08.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.08.2013, 19:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Setzen Sie sich für die erleichterte Vergabe von Besuchervisa für Personen ein, die ihre Angehörigen in Deutschland aus Drittstaaten besuchen wollen und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?

CDU/CSU
Die Vergabe von Besuchervisa für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten, auch für Verwandte von in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen, richtet sich nach dem EU-Visakodex. Für visumpflichtige Drittstaatsangehörige werden in § 21 Visakodex für alle Schengen-Staaten einheitliche Einreisevoraussetzungen festgelegt. Dabei ist das Vorliegen eines verwandtschaftlichen Verhältnisses zu einer in Deutschland lebenden Person selbstverständlich ein zulässiger Reisezweck. Allerdings privilegiert der Visakodex diesen Zweck nicht gegenüber anderen zulässigen Reisezwecken.

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SPD
Die Visavergabe darf keine unnötigen Hürden errichten, wenn Einreisende ihre Familienangehörigen in Deutschland besuchen möchten. Allerdings müssen auch Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden. Die angemessene Abwägung im Einzelfall obliegt dem Auswärtigen Amt.

Die Grünen
Die grüne Bundestagfraktion hat hierzu- einen Antrag zur „Liberalisierung der deutschen Visapolitik“ in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 179951) Die Kernforderungen an die Bundesregierung lauten: vermehrte Erteilung von Dauervisa zur Mehrfacheinreise, insbesondere für Familienangehörige, kein schematisches Anwenden des Versagungsgrundes „fehlende Rückkehrbereitschaft“ schon bei ganz entfernten Zweifeln an dieser Voraussetzung, bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Visastellen vor Ort, Abbau bürokratischer Hindernisse und Gebührensenkung.

Wir fordern aber auch, dass sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für folgende Reformen einsetzt: Überprüfung der Liste visapflichtiger Drittstaaten Reform von Recht und Praxis der Überprüfung der Rückkehrbereitschaft , damit nicht länger jeglicher Zweifel an der Rückkehrbereitschaft die Versagung eines Visums begründen kann.

Die grüne Bundestagfraktion hat zudem einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht mit dem Ziel, dass die sich unmittelbar aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei ergebenden Rechte türkischen ArbeitnehmerInnen und deren Familienangehörige explizit im deutschen Recht verankert werden (BT-Drs.17/12193). Darin schlagen wir u. a. auch die Visafreiheit für einen Kurzaufenthalt für türkische Staatsangehörige vor.

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?
    Die Linke (40%)
    Die Grünen (21%)
    SPD (18%)
    CDU/CSU (16%)
    FDP (4%)
     
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    FDP
    Die FDP setzt sich generell für die Erleichterung des Visa- Verfahrens ein. Wir brauchen eine Willkommenskultur in Deutschland. Auch die pauschale Absage an Visumsantragsteller mit dem Argument der fehlenden Rückkehrbereitschaft ist sehr schwierig, da es für die Betroffenen fast unmöglich ist, das Gegenteil zu beweisen. Dringend sind Erleichterungen zu schaffen, wobei selbstverständlich die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

    Die Linke
    Für DIE LINKE. ist die diskriminierungsfreie Verwirklichung des Grundsatzes der Reisefreiheit ein wichtiges Anliegen, insbesondere zur Wahrung freundschaftlicher und familiärer Kontakte und anlässlich wichtiger familiärer Ereignisse. Die derzeitige restriktive Visapraxis wird von uns regelmäßig durch kritische Anfragen an die Bundesregierung öffentlich gemacht und auf den Prüfstand gestellt. Sowohl die strengen Vorgaben in Bezug auf Einladungsschreiben als auch die oft willkürliche Versagung von Visa für Familienbesuche wurden dabei thematisiert. Selbstverständlich befürworten wir erleichterte Besuchsbedingungen für Verwandte und insbesondere umgangsberechtigte Elternteile. Der Schutz der Familie darf nicht vom Einkommen der Betroffenen abhängen, deshalb muss auf Einkommensnachweise im Rahmen von Verpflichtungserklärungen als Einreisevoraussetzung in diesen Fällen verzichtet werden. Auch darf ein ungesichertes und unzureichendes Einkommen der Visabeantragenden nicht pauschal zur Ablehnung wegen angeblich „fehlender Rückkehrbereitschaft“ führen. Der Wunsch, Verwandte in Deutschland besuchen zu wollen, muss bei der Frage der Visumserteilung maßgeblich zu Gunsten der Betroffenen berücksichtigt werden. Aktuell Politik

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    1. Petra sagt:

      Hierzu möchte ich folgendes Anmerken. Ich bin seit nunmehr 9 Monaten mit einem Türken verheiratet. Bis heute kämpfen wir um das sogenannte „Visum zum Ehegattennachzug“. Die Ausländerbehörde meiner Stadt hat dem Visumsantrag schon im März dieses Jahres zugestimmt, aber die Deutsche Botschaft in Ankara, insbesondere die Sachbearbeiterin dort, Frau A. B., stellt sich total quer.
      Mittlerweile ist die ganze Angelegenheit beim Auswärtigen Amt in Berlin und auch vor Gericht anhängig.
      Ich finde es unzumutbar, bzw. es nimmt uns unsere ganze Lebensqualität weg, dass wir so dafür kämpfen müssen, damit mein Mann und ich zusammen leben können. Ich habe hier eine 88-jährige pflegebedürftige Mutter, die meinen Mann noch nie gesehen hat. Auch haben wir einen Kinderwunsch, der so natürlich sich auch nicht erfüllen kann. In der ganzen Zeit haben wir uns 2mal gesehen. Das bedeutet für uns Dauerstress und keine Chance unser Leben zu leben. Soviel zu unserem 1. Ehejahr.
      Wir verfügen über genügend finanzielle Mittel um unser Leben selbst finanzieren zu können, mein Mann hat seit März ein Vorstellungsgespräch, welches bis heute aufrecht erhalten wurde, was er aber nicht wahrnehmen kann, da er kein Visum hat und somit nicht nach Deutschland kommen kann. Aus demselben Grund kann ich auch nicht unseren Ehenamen tragen, weil um den Familiennamen festlegen zu können, müssen beide Ehepartner persönlich auf dem Standesamt in Deutschland erscheinen. Wie soll denn das funktionieren ohne Visum. Da beißt sich doch der Hund in den Schwanz. Laut unserem Stammbuch habe ich aber seit der Eheschließung den Familiennamen meines Mannes…. also seit 9 Monaten… kann ihn aber hier in Deutschland nicht anerkennen lassen, wobei die Eheschließung aber in Deutschland Rechtsgültigkeit hat. Die Ausländerbehörde hier in Deutschland stimmt dem Visum zu, die Deutsche Botschaft in Ankara nicht. Wo bleibt den da die Einigkeit???.
      Es ist dringend zu empfehlen, die Visumsangelegenheiten zu lockern, bzw. ganz aufzuheben. Insbesondere in der Deutschen Botschaft in Ankara werden die Türken wie Hunde behandelt. Es ist unglaublich, was dort teilweise abgeht. Wir können dort doch auch ohne Visum einreisen, z. B. um Urlaub zu machen.
      Es besteht dringender Handlungsbedarf, zumal wir nicht die Einzigen sind, die so kämpfen müssen um in Frieden zusammenleben zu können.

    2. Saadiya sagt:

      @ Petra: Unglaubliche Geschichte, leider ereignet sie sich unzählige Male in Deutschland. Sind Sie sich sicher, dass die örtliche Ausländerbehörde der Einreise zugestimmt hat? Normalerweise agiert die Deutsche Botschaft in Abhängigkeit der Zustimmung der örtliche Ausländerbehörde. Wenn diese zustimmt, erstellt die Botschaft ein Visum zur Ehegattenzusammenführung. Ich habe eher den Verdacht, dass Ihre Ausländerbehörde sich hier querstellt. Insbesondere wenn Sie Deutsche sind und Ihren Mann im Urlaub oder anderweitig kennengelernt haben, wird von behördlicher Seite schnell eine „Scheinehe zum Zwecke der Aufenthaltserschleichung“ unterstellt. Der anwaltliche bzw. gerichtliche Weg ist in Ihrem Fall angezeigt, und wie zu lesen ist, haben Sie diesen Weg bereits beschritten. Alles Gute von meinerseite. Ich hoffe, Ihr Mann kann schnell einreisen.

    3. Petra sagt:

      @ Saadiya: Ja die Geschichte ist wirklich unglaublich. Aber ja ich bin mir sicher, dass die Ausländerbehörde hier dem Visum zugestimmt hat. Der Anwalt hatte Akteneinsicht. Als ich auf der Ausländerbehörde war, war der Chef dieser Ausländerbehörde sogar für mich zuständig. Und an dem Tag, wo er die Zustimmung erteilt hat, war zufällig, aber wegen einer anderen Sache, der Gebietsleiter dort, dem der Chef der Ausländerbehörde dann unseren Fall geschildert hat. Und sogar der hat gesagt, dass es keinerlei Gründe gäbe dem Visumsantrag meines Mannes nicht zuzustimmen. Es ist also wirklich so, dass es nur an der Deutschen Botschaft in Ankara liegt, bzw. der, wie oben schon erwähnt, dortigen Sachbearbeiterin, die sich quer stellt.
      Wir hoffen aber, dass wir in den nächsten Tageneinen hoffenlich positiven Bescheid vom Auswärtigen Amt in Berlin bekommen.
      Danke Saadiya für Ihre guten Wünsche, die können wir im Moment gut gebrauchen, festigt sich doch dadurch auch wieder unser Hoffnung, dass wir nun endlich unser gemeinsames Leben leben dürfen. „Danke“