Deutschverheiratete Nicht-EU-Ausländer

Bundesregierung verlangt Deutschkenntnisse auf Hochschulniveau

Schon wieder Gesetzesverschräfung - einem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge sollen von Nicht-EU-Ausländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, künftig Deutschkenntnisse auf Hochschulniveau verlangen werden. Sonst soll es keinen Daueraufenthaltstitel geben.

Mittwoch, 23.01.2013, 8:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.01.2013, 8:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt zur „Verbesserung der Rechte von International Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern“. Bei näherem Hinsehen erweist sich das als „Verbesserung“ betitelte Gesetz aber als ein drastische Verschlechterung für die Betroffenen.

In dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, die Erteilung der Niederlassungserlaubnis auch für die Ehegatten von Deutschen von Kenntnissen der deutschen Sprache des Levels B1 abhängig zu machen. Das ist eine Steigerung von ganzen zwei Sprachstufen.

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Sprache auf Hochschulniveau
„Das Sprachniveau B1 auch für Ehegatten von Deutschen als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu verlangen, fördert die Eigenmotivation, im Anschluss an die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis weitere Integrationserfolge anzustreben und verbessert die Möglichkeiten der Betroffenen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, heißt es in der Gesetzesbegründung des BMI. Die bisherige Regelung biete diesen Anreiz für Ehegatten von Deutschen nicht, da diese sowohl für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als auch für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis das Niveau A1 vorweisen müssen.

Konkret geht es um diesen Satz: Die bisherige Voraussetzung, sich „auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ zu können (Sprachniveau A1), wird durch „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ (Sprachniveau B1) ersetzt. Liegen diese nicht vor, soll „deutschverheirateten Drittstaatsangehörigen“ zukünftig der unbefristete Aufenthaltstitel verwehrt werden. Zum Vergleich: an Universitäten wird dieses Sprachniveau bei Abiturienten nach mindestens 7 Jahren Fremdsprachenunterricht in der Schule vorausgesetzt.

Strikte Ablehnung
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt die angestrebte Neuregelung strikt ab. Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, macht deutlich: „Die vorgesehene Änderung stellt -unter dem Vorwand ‚Integrationsbereitschaft‘ zu fördern – erneut eine gesetzliche Verschärfung dar und baut weitere Hürden für binationale Paare auf, statt grenzüberschreitende Ehen und Partnerschaften endlich als eine gesellschaftliche Realität anzuerkennen und die rechtliche Diskriminierung aufzuheben.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Dr. Andreas Wojcik sagt:

    Für die Niederlassungserlaubnis war nach meiner Kenntnis noch nie das Sprachniveau A 1 möglich, sondern immer schon B 1 und mit Ausnahmen A 2. Das Sprachniveau B 1 ist kein Hochschulniveau! Die Aussagen in diesem Text sind einfach nicht richtig.

  2. Kolcek sagt:

    „In dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, die Erteilung der Niederlassungserlaubnis auch für die Ehegatten von Deutschen von Kenntnissen der deutschen Sprache des Levels B1 abhängig zu machen. “

    Also ich verstehe die kritische Haltung von der Migazinautorin nicht. Man pocht auf die Feststellung, dass Deutschland ein Einwanderungland ist, wenn dann aber Gesetze verabschiedet werden sollen, die den Einwanderungsgesetzen in Kanada oder Australien (die hier monatlich als DIE Einwanderungsländer par excellence gepriesen werden) entsprechen, dann heißt es wieder man diskriminiere Einwanderer.

    Was will man denn jetzt? Wenn man an den Verhältnissen Einwanderer und Deutschen in Deutschland was ändern will, dann muss man seine Gesetze auch von Zeit zu Zeit anpassen. Die Tore nach Deutschland stehen also auch weiterhin sperrangelweit offen, nur muss man (oh wunder!) die Sprache des Landes beherrschen in das man einwandert. Man hat doch lediglich eine Selbstverständlichkeit in ein Gesetz gegossen, stellt euch nicht so an!

  3. Gero sagt:

    Wie wäre es für den Autor des Beitrags, sich einschlägige Kenntnisse der einzelnen Stufen der Sprachniveaus anzueignen?

    Das Level „B1“ ist mitnichten auf Hochschulniveau. Dazu braucht man schon C1 oder besser C2.

    Und „B1“ nennt man auch „Zertifikat Deutsch“. Wer das erreicht, hat gute Chancen, ordentliches Deutsch zu lernen. Doch bis zum Level „C“ ist es noch ein ganz gutes Stück….

  4. Soli sagt:

    Zu meiner Schulzeit war B1 ein „gutes“ Zertifikat. Ich konnte mich in der gewählten Sprache sicher mit andern austauschen und Konversation betreiben die über „Wo ist die nächste Toilette?“ hinausging.
    Das man das nicht „geschenkt“ bekommt ist klar, die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels aber auch.
    Von „Hochschulniveau“ nach dem Motto ich könnte damit einer Vorlesung auf eben diesem Niveau folgen oder sogar selber verfassen ist das aber noch entfernt. Also wo steht bitte bei B1 irgendwo was von Hochschule?

  5. BiKer sagt:

    @ kolcek

    sie verwechseln fachkräftezuwanderung mit familienzusammenführung. letzteres ist grundgesetzlich geschützt.

  6. Rasti sagt:

    Naja, der Gesetzentwurf ist eigentlich nur konsequent. Seit kurzem werden Aufenthaltserlaubnisse nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert, solange die B1-Prüfung nicht bestanden wurde; die derzeitige Regelung in §28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ermöglicht den Familienangehörigen von Deutschen aber die „Flucht“ in die Niederlassungserlaubnis, die dann nicht mehr verlängert werden muss. Durch den neuen Entwurf wird diese Lücke geschlossen.

    Die dahinterstehende Zielrichtung ist nicht grundfalsch, natürlich sollten alle Zuwanderer, auch die Familienangehörigen von Deutschen, Deutsch lernen.
    Die Frage ist aber, ob man das allein über Sanktionen (die Verweigerung der NE ist letzten Endes eine Sanktion, besonders seitdem auch Familienangehörige von Deutschen für die Verlängerung ihrer AE jedesmal 80 Euro zahlen müssen) lösen kann, zumal es keinerlei Härtefallregelungen gibt (was ja auch bei der A1-Forderung beim Zuzug ausländischer Ehepartner das große Problem ist).
    Und andererseits müssen Ausländer, die einen Deutschkurs besuchen wollen, monatelang auf einen freien Platz warten.
    Da läuft irgendwas gewaltig schief.

  7. Gast sagt:

    Familiennachzug ist hier ein anderer Sachverhalt. Diesbezüglich steht ja die Bundesregierung bereits vor dem EuGH. Man kann ja nicht die freie Ehepartnerwahl – ein Menschenrecht – einfach mal so einschränken. Nicht wahr.

  8. Saadiya sagt:

    Die Ehe steht in Deutschland unter besonderem Schutz. Die freie Partnerwahl ist – wie hier bereits zu lesen war – ein Menschenrecht. Binationalen Paaren wird durch dieses Gesetz das Führen einer Ehe erschwert. Es werden Sanktionen angedroht, die letztlich zu nichts führen. Denn der Staat kann eine Ehe nicht eigenmächtig scheiden oder trennen, nur weil einer der Partner zu wenig Deutsch kann. Der ausländische Partner wird trotz dieser Verschärftungen weiterhin in Deutschland leben können und er wird Deutschland sicherlich nicht verlassen. Allerdings legt man mit diesen Regelungen binantionalen Paaren Steine in den Weg und ist versucht, deren eheliche Beziehung zu stören, indem man vermeintlich darstellt, es bestünde kein Bleiberecht bei unzureichenden Sprachkenntnissen, was aber keinesfalls den Tatsachen entspricht. Es wird Druck ausgeübt und Geld einkassiert (bei jeder neuen Verlängerung). Ein Fall von staatlicher Diskiminierung.

    Natürlich ist Deutsch wichtig, aber es steht keinesfalls an erster Stelle, schon gar nicht im Rahmen einer Ehe, sofern das Paar auch über anderweitige Sprachkompetenzen verfügt. Integration ist auch möglich, wenn man die Landessprache nicht perfekt beherrscht. Es kommt immer darauf an, wie offen das aufnehmende Land und seine Menschen sind. Gerade bei Paaren, von denen einer Deutsche/r ist, ist eine schnelle Integration sehr warscheinlich, selbst dann, wenn die Sprachkenntnisse Lücken aufweisen.

    Viele im Ausland lebende Deutsche sind nicht so fleißig im Erlernen einer Fremdspache. Lieber nutzen sie Englisch, anstatt umständlich Chinesisch oder Arabisch zu lernen……..Das nur mal so am Rande.

  9. Revolte sagt:

    Eine Unverschämtheit! Aber mit uns kann man es ja machen. Ich glaube anscheinend muss es zu sozialen Unruhen kommen, damit endlich mal unsere Stimmer erhört wird.

  10. Uliana sagt:

    Hi,
    mein Schwiegervater bekommt bereits zum dritten mal eine Fiktionsbescheinigung anstatt eines Visums , obwohl erin Deutschland schon seit 10 Jahren lebt. Die Begründung dafür: nicht ausreichende Deutschkenntnisse. ..Obwohl er davor eine Aufenthaltsverlängerung für 3Jahre bekommen hat . Er besucht jetzt Deutschkurse, muss sie selbst bezahlen (obwohl er wenig verdient) , und kann weder Urlaubmachen noch seine neugeborene Enkelin im Heimatland besuchen , da er kein Visum besitzt, in dem Falle kein richtiges Visum.Wie sollteman hier vorgehen?….