Bundesregierung

Islamfeindliche Straftaten werden nicht erfasst. Begründung: keine.

Islamfeindliche Straftaten werden auch künftig nicht separat erfasst. Begründung: keine! Und Differenzen zwischen staatlichen Kriminalitätsstatistiken und Erhebungen nichtstaatlicher Stellen hätten ihre Gründe. Das teilt die Bundesregierung mit.

Freitag, 20.07.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.07.2012, 2:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung zählt seit dem Jahr 2001 insgesamt 219 politisch motivierte Straftaten gegen Moscheen. Einer Auflistung des Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit zufolge, ist diese Zahl um einiges höher. Allein in den Jahren 2010 und 2011 sind in Berlin sieben Brandanschlägen an Moscheen bekannt geworden, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.

Aufgrund zunehmender Übergriffe auf Muslime und Moscheen wurde daher die Forderung laut, islam- bzw. muslimfeindliche Straftaten separat zu erfassen, wie es auch bei antisemitischen Straftaten üblich ist. Die Bundesregierung reagierte auf die immer schärfer werdende Kritik und setzte die Thematik bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren am 19. Oktober 2011 auf die Tagesordnung. Ergebnis: Die Thematik wurde erörtert – und ad Acta gelegt. Begründung: Keine. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor.

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Darin führen die Fragesteller insgesamt 21 Übergriffe auf Moscheen auf, von denen laut Bundesregierung lediglich vier als politisch motivierte Straftaten erfasst sind. Die restlichen 17 Übergriffe haben offiziell weder einen islamfeindlichen noch rechtsextremen oder politischen Hintergrund. Die Bundesregierung könne nicht sagen, wieso diese Fälle nicht als politisch motivierte Kriminalität (PMK) gewertet worden seien.

Verschleiern von Islamfeindlichkeit
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kennt die Hintergründe: „Obwohl der Täter ein fremdenfeindliches Motiv angab, stuft die Bundesregierung diese Anschläge weiterhin nicht als politisch motiviert ein.“ Dabei haben laut Jelpke islamfeindliche Straf- und Gewalttaten gegen Moscheen in Deutschland inzwischen ein ähnliches Niveau erreicht wie vergleichbare antisemitische Übergriffe etwa gegen jüdische Friedhöfe. „Doch weiterhin weigern sich Bundesregierung und Sicherheitsbehörden, solche Straftaten separat zu erfassen“, so der Vorwurf der Linkspolitikerin.

Die fehlende eigenständige Erfassung islamfeindlicher Straftaten führt Jelpkes Auffassung zufolge dazu, die Dimension der Islamfeindlichkeit zu verschleiern: „Wenn keine Neonazis als Täter gefasst werden oder zumindest Hakenkreuze am Tatort hinterlassen haben, fallen selbst Brandanschläge auf Moscheen häufig aus der amtlichen Statistik.“

Fatale Erinnerungen
Anders sieht es die Bundesregierung. Sie begründet die Unterschiede zwischen den Angaben der polizeilichen Statistik und den Rechercheergebnissen von Journalisten oder nichtstaatlichen Stellen mit häufig unterschiedlichen Anknüpfungspunkten für die Zuordnung einer Straftat. So sei für die polizeiliche Erfassung einer Tat als PMK grundsätzlich die Tatmotivation entscheidend. Sie sei „in Würdigung aller Umstände der Tat und der Einstellung des Täters“ zu ermitteln. Einige Journalisten zählten darüber hinaus all jene Fälle dazu, bei denen der Täter nachweislich einem extremistisch eingestellten Milieu zuzurechnen und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist. Vor allem nichtstaatliche Stellen schienen ausschließlich auf das „subjektive Empfinden des Opfers oder der Geschädigten abzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

Jelpke erinnert diese Aussage „fatal an das Ermittlungsversagen im Falle der NSU. Auch hier war die Polizei trotz mehrfacher Hinweise der Opfer auf eine rassistische Motivation dieser Spur nicht nachgegangen.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. hetzen und herrschen sagt:

    Es wäre ja auch widersprüchlich, wenn derjenige, der Unsicherheit schürt, am gesellschaftlichen Problembewußtsein gegenüber Taten und den Ursachen gelegen wäre.

  2. TutnixzurSache II. sagt:

    Ernsthafte Frage:
    Werden Schmierereien auf islamische Gebäude denn sonst irgendwo aufgenommen? Ich meine es werden ja auch regelmäßig Kirchen, Synagogen und andere religiöse Einrichtungen bekritzelt – sogar Friedhöfe sind nicht wirklich sicher. Da muss es doch bestimmt ein Register für alle Übergriffe auf religiöse Einrichtungen geben, oder nicht? Und dort wird doch dann auch bestimmt ausgeschlüsselt stehen was, wann und wo beschmiert oder sonstwie geschändet wurde?! Oder gibt es so ein Register überhaupt nicht?

  3. Anne sagt:

    Gibt es nicht.