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Anerkennungsgesetz

Vorteil vor allem für neue Zuwanderer?

Endlich ist das Anerkennungsgesetz in Kraft. Doch wem nutzt es? Den bereits hier lebenden Migranten oder ist das Gesetz nur ein Intstrument zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland? Der stv. bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Swen Schulz, kommentiert:

Von Swen Schulz Montag, 16.04.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.04.2012, 0:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Endlich ist das Anerkennungsgesetz in Kraft! Wir haben lange, wirklich jahrelang daran gearbeitet. Und nun endlich ist eine Verbesserung bei der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland erreicht. Die bisherigen Missstände sind offensichtlich: Die Leute müssen sich durch einen Behördendschungel durchkämpfen, die Rechtspositionen sind teilweise schwach und unklar, es herrscht ungleiche Behandlung der Anerkennungsuchenden je nach Beruf, Nationalität sowie Herkunft der Abschlüsse, und nicht zuletzt ist die Praxis in den einzelnen Bundesländern sehr uneinheitlich. Mit einem Wort: es herrscht Anerkennungschaos. Und das ist nicht akzeptabel! Die Menschen können ihre Fähigkeiten hier nicht einbringen – Integration wird behindert. Vor dem Hintergrund des vielbeklagten Fachkräftemangels ist das eine riesige Dummheit. Bis zu 500.000 hier lebende Menschen sind davon heute betroffen. Ihnen wurde die Anerkennung verweigert. Ihnen Respekt entgegenzubringen und eine Anerkennungskultur zu etablieren war unser Ziel.

Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch leider hat es einen entscheidenden Webfehler: Es räumt zwar allen Antragstellern das Recht auf ein Anerkennungsverfahren ein. Doch wer Hilfe benötigt, insbesondere eine Zusatzqualifikation, eine sogenannte Anpassungsmaßnahme oder sonstige Unterstützung, ist auf sich allein gestellt. Denn das Gesetz durfte keine zusätzlichen Kosten verursachen. So jedoch kommt es zu keiner erfolgreichen Anerkennungspraxis – zumal die Mittel für die Agentur für Arbeit brutal zusammengestrichen wurden. Doch wer wirklich Erfolg haben will, der stellt nicht nur ein Verfahren, sondern auch Beratung, Unterstützung, Förderung sicher, der baut Brücken, die bis ins Erwerbsleben reichen.

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Wir haben darum eine Reihe von Verbesserungen beantragt. Dazu gehören:

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  • Rechtsanspruch auf umfassende Beratung
  • Bundesweit einheitliche Gebührenregelung die sicherstellt, dass die Gebühren aufgrund ihrer Höhe nicht zur sozialen Hürde werden
  • Klare und einheitliche Regelung der Fristen, nämlich drei Monate für alle
  • Modernes Kompetenzfeststellungsverfahren, damit nicht nur nach Papierlage, sondern nach Fähigkeiten entschieden wird
  • Für diejenigen, die keine volle Anerkennung erhalten konnten, wollen wir einen Rechtsanspruch auf sogenannte Anpassungsmaßnahmen, also etwa Lehrgänge, dazu Prüfungsvorbereitungsmaßnahmen und berufsspezifische Sprachkurse sowie Förderungen für sozial Schwache etwa über ein Einstiegs-BAföG oder den Ausbau bestehender Förderinstrumente
  • Bündelung, Vereinheitlichung und Qualitätssicherung der Verfahren, damit nicht vom Wohnort abhängt, ob jemand eine Anerkennung erhält oder nicht
  • Stärkere Gleichbehandlung der Berufe – bei den einzelnen Berufen wird teilweise stark von den allgemeinen Bestimmungen abgewichen.

Viele dieser Forderungen finden sich sogar in den Papieren der Regierungskoalition wieder, doch leider nicht im Gesetz. Auch unsere Anträge wurden allesamt abgelehnt – CDU/CSU und FDP haben sich damit selbst widersprochen, sie haben die eigenen Forderungen abgelehnt!

So wird dieses Gesetz vor allem denen helfen, die aus dem Ausland einen Antrag auf Anerkennung stellen. Letztlich wird einfach nur geguckt, ob jemand passt oder nicht – im Zweifelsfall, so die Logik, gibt es ja genug Antragsteller aus dem Ausland. Aber wir wollen als erstes und vor allem den Menschen, die hier leben, die mittun wollen, eine Chance geben und sie unterstützen. Das ist Anerkennung, während CDU/CSU und FDP lediglich für günstigen, passenden Fachkräftenachschub für die Wirtschaft sorgen wollen. Aktuell Meinung

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