Bundesregierung

Gebühren für Aufenthaltstitel türkischer Staatsangehöriger sollen „erörtert“ werden

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Niederlande von türkischen Staatsbürgern zu hohe Gebühren bei Verlängerung und Erteilung von Aufenthaltstiteln erhebt. Die Entscheidung entfaltet auch Wirkung für Deutschland – die Gebühren sollen „erörtert“ werden. Sevim Dagdelen (Die Linke) empfiehlt türkischen Staatsbürgern, Widerspruch einzulegen.

Montag, 11.01.2010, 8:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:29 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Dezember 2009 auf Grundlage des Verschlechterungsverbots aus dem Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation aus dem Jahre 1980 (ARB 1/80) entschieden, dass die Niederlande von türkischen Staatsbürgern zu hohe Gebühren bei Verlängerung und Erteilung von Aufenthaltstiteln erhebt.

Laut ARB 1/80 dürften die unterzeichnenden Staaten für türkische Staatsbürger ihre nationalen Regelungen nachträglich nicht mehr zu Lasten von türkischen Staatsbürgern ändern. Da in den Niederlanden im Jahre 1980 von Türken keine Gebühren erhoben wurden, wurde das Land verurteilt, die Gebühren nach unten anzupassen.

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Und weil die Entscheidung des EuGH als auch das ARB 1/80 Wirkungen auch für Deutschland entfaltet, hatte die Linkspartei die Gebühren in Deutschland zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gemacht (wir berichteten).

Gebühren sollen „erörtert“ werden
In einer bisher nicht veröffentlichten Antwort teilt die Bundesregierung mit, dass das Urteil des EuGH „nach dem Verständnis der Bundesregierung von den Besonderheiten der Umstände“ in den Niederlanden „geprägt“ sei. Im Gegensatz zur Niederlande sei „in Deutschland für türkische Staatsbürger keine Gebühr neu eingeführt“ worden. Auch sei „die Entwicklung der bestehenden Gebühren in Deutschland ist seit Inkrafttreten des ARB 1/80 insgesamt moderat“.

Ungeachtet dessen sei aber „beabsichtigt, das Gefüge der Gebührenregelungen im Hinblick auf das Urteil des EuGH in der kommenden Ausländerreferentenbesprechung des Bundes und der Länder zu erörtern“.

Nicht überzeugend
Dies ist der migrationspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, zu wenig: „Erneut will die Bundesregierung aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht die gebotenen Konsequenzen ziehen. Die Folge ist, dass von türkischen Staatsangehörigen auch weiterhin europarechtswidrig zu hohe Gebühren für die Bearbeitung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen erhoben werden“.

Die angekündigte Erörterung mache deutlich dass auch die Bundesregierung notwendige Änderungen infolge des Urteils nicht auszuschließen vermag. Die Ausführungen seien rechtlich nicht überzeugend. Das bestehende Ausländerrecht müsse endlich grundsätzlich dahingehend überprüft und geändert werden, inwieweit die allgemeinen Regelungen auf türkische Staatsangehörige überhaupt noch anwendbar seien. Dies betreffe auch das Visum- und Ausweisungsrecht.

Daher empfiehlt sie türkischen Staatsangehörigen Widerspruch gegen die Höhe der Gebühren zu erheben oder die Gebühren nur unter Vorbehalt zahlen. „Denn die jetzigen Gebührenregelungen verstoßen wahrscheinlich gegen das so genannte Verschlechterungsverbot“, so die Linkspolitikerin. Politik

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  1. Jens sagt:

    Wie hoch sind diese Gebühren konkret ?

  2. Klaus sagt:

    Hier sind die Gebühren aufgelistet:

    http://www.sadaba.de/Archiv_Bund/GSBT_AuslGebV.html#Pa_1

    Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung 13,- Euro

    Was muss bitte an 13,- Euro noch „erörtert“ werden ?