SVR zum Koalitionsvertrag

Passabler Start in der Integrationspolitik, aber auch Chancen verpasst

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt sich erfreut und enttäuscht über Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Kritik in Institutionenfragen, am „Aussitzen“ der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht und am Ausbleiben einer Generalreform der Zuwanderungssteuerung.

Freitag, 30.10.2009, 9:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:57 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein ambivalentes Fazit aus den integrations- und migrationspolitischen Ergebnissen der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Während die „Zielvereinbarungen zur Integrationspolitik zumeist richtungweisende Perspektiven“ eröffneten, seien die „Aussagen zur Migrationssteuerung mitunter mutlos und vage“, kommentierte der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Klaus J. Bade. Außerdem gebe es „zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Integration und Migration nur Fehlanzeige“.

Bildungs- und Sozialpolitik
Positiv im Bereich Integration bewertet der SVR die Aufwertung, Fortsetzung und Verstetigung der Integrationspolitik als Teil der regulären Bildungs- und Sozialpolitik. Zu den „Pluspunkten zur Integrationspolitik“, die weitestgehend Ländersache sei, zählen für den SVR-Vorsitzenden Bade konkret u.a.: die Ankündigungen bzw. Empfehlungen zu den Themen flächendeckende Sprachstandsmessung im Vorschulalter, Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Integrationsverträge für Neuzuwanderer und der arbeitsmarktbezogene Ausbau der Integrationskurse.

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Der „Pluspunktkatalog“ umfasse auch die Intensivierung der Servicedienstleistungen der Ausländerbehörden, die sich zuweilen noch einseitig auf die „defensive Ausländerkontrolle“ konzentrierten, bis hin zu der „heute besonders wichtigen Intensivierung der nachholenden Integrationspolitik“ und schließlich zur Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration. Von großer Bedeutung sei auch die Absicht, den Nationalen Integrationsplan zu einem „praxisorientierten Aktionsbündnis mit Integrationspartnerschaften zwischen Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene“ fortzuentwickeln.

Der SVR begrüßte zugleich die Ankündigung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen einschließlich der Beratung über Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen. Zu diesen und anderen Punkten im integrationspolitischen Katalog der Koalitionsvereinbarung hatten die neun Sachverständigen wiederholt Vorschläge gemacht.

Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Als einen „Minuspunkt“ bezeichnete der SVR-Vorsitzende Bade die Ankündigung, die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz lediglich auf ihre rechtliche und verfahrenstechnische Praktikabilität hin zu überprüfen, zumal die Zahl der von der „lebensfremden Rechtsakrobatik“ Betroffenen immer größer werde. Statt „die Folgen des prekären parteipolitischen Kompromisses beobachtend auszusitzen“, sei angesichts sinkender Einbürgerungszahlen „eine Generalreform der Einbürgerungsregeln“ erforderlich.

Der SVR hatte daher ein fünfjähriges Moratorium der Optionsregelung gefordert. In diesem Zeitraum sollte die doppelte Staatsangehörigkeit den Betroffenen auf Antrag gewährt und zugleich das Staatsangehörigkeitsrecht den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft angepasst werden. Beklagenswert sei auch, so Bade, dass im gesamten Koalitionsvertrag kein Wort zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Migration und Integration auf Bundesebene zu finden sei. Es könne nicht sein, dass „alle öffentlichen und politischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate über diese Frage regierungspolitisch nur als Schall und Rauch bewertet“ würden. Deswegen müsse man hier auf rasche Nachkorrekturen drängen. Politik

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