Saarland
Integrationsrat begrüßt stärkere Beteiligung der politischen Interessenvertretung der Migranten
Der Vorsitzender des saarländischen Integrationsrates, Giuseppe Schillaci, bezeichnet die Pläne von Ikbal Berber (SPD), wonach der saarländische Integrationsrat mit einer gesetzlichen Regelung politisch gestärkt werden soll, als einen wichtigen Schritt in der Integration der hier lebenden Migranten.
Freitag, 21.08.2009, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten | Drucken
”Im saarländischen Integrationsrat sind viele engagiert, die vor Ort in den Kommunen wertvolle Integrationsarbeit leisten, und auch in Migrantenorganisationen aktiv mitarbeiten“, so Giuseppe Schillaci. Zudem seien die Mitglieder der Integrationsbeiräte durch die durchgeführten Direktwahlen politisch legitimiert, für die Migranten zu sprechen.
In den vergangenen Wochen habe es es Gespräche mit der Ministerin, Annegret Kramp-Karrenbauer, und der Staatssekretärin, Gaby Schäfer gegeben. Daneben seien auch auch mit Heiko Maas und Ikbal Berber Gespräche geführt und Vorstellungen dargelegt worden, die insgesamt auf eine positive Resonanz gestoßen seien.
Infobox: Der Saarländische Integrationsrat wurde 1994 als Arbeitsgemeinschaft der saarländischen Ausländerbeiräte (AGSA) gegründet. Im Saarland existieren in acht Städten und Gemeinden Integrationsbeiräte. In diesen acht Kommunen leben ca. 2/3 der ausländischen Bevölkerung im Saarland. Seit 1989 gibt es im Saarland Ausländerbeiräte, die nunmehr Integrationsbeiräte heißen.
Auch die erhöhte Zuwendung durch die Landesregierung in diesem Jahr werde vom saarländischen Integrationsrat begrüßt. „Nachdem im letzten Jahr der Landtag des Saarlandes den §50 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes geändert hat, gilt es nun verstärkt Integrationsbeiräte im Saarland zu gründen. Wir streben im nächsten Jahr einen gemeinsamen Wahltermin für alle Integrationsbeiräte im Saarland an.“ Laut Giuseppe Schillaci warte der saarländische Integrationsrat auf eine Antwort des Innenministeriums, wonach die rechtlichen Möglichkeiten eines gemeinsamen Wahltermins durch das Innenministerium überprüft werden sollten.
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