Türkische Presse Europa

07.06.2009 und 08.06.2009 – Europawahlen, Visum, Kivanc

Die Europaausgaben türkischer Tageszeitungen berichten in ihren Sonntags- und Montagsausgaben ausgiebig über die möglichen Wahlergebnisse der Europwahlen und über die Umsetzung des Soysal-Urteils des EuGH. Deutschland hat die Visumfreiheit für bestimmte Berufsgruppen türkischer Staatsbürger anerkannt.

Montag, 08.06.2009, 13:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.08.2010, 17:35 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

07.06.2009

Visumsfreiheit für Türken – Die Soysal-Entscheidung des EuGH
Die SABAH räumt den Worten von Rechtsanwalt Dr. Rolf Gutmann Platz ein, der die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zur Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige seitens der Bundesregierung kritisiert. Laut SABAH soll die Bundesregierung verlautbart haben, dass die deutsche Umsetzung die übrigen EU-Mitgliedsstaaten nicht binde.

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Schließlich gebe es Probleme an den Flughäfen. Obwohl die deutsche Botschaft in Ankara mitgeteilt hatte, wer unter welchen Voraussetzungen visumsfrei nach Deutschland einreisen kann, würden die Fluggesellschaften Lufthansa und Turkish Airlines nach wie vor eine Visakontrolle durchführen. Den Fluggesellschaften liegen keine Anwendungshinweise für die Visumsfreie Einreise türkischer Staatsbürger vor, so die SABAH, HÜRRIYET und MILLIYET. So lange keine Anwendungshinweise vorliegen, würden die Fluggesellschaften diese Praxis beibehalten.

Die HÜRRIYET hingegen problematisiert das Vorliegen der Voraussetzungen zur visumfreien Einreise. Die deutsche Botschaft in Ankara hatte zur Vereinfachung der Prozedur an den Grenzkontrollen empfohlen, sich vor Einreise nach Deutschland eine „Bescheinigung über die visumfreie Einreise“ bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei einzuholen. Diese Bescheinigung, so die HÜRRIYET, sei nicht verbindlich. Um den visumfreien Reisezweck belegen zu können, sei es erforderlich, dass einreisende Personen aussagekräftige Unterlagen sowohl bei Einreise nach als auch bei Ausreise aus Deutschland mit sich führen. Die Bescheinigungen der deutschen Auslandsvertretungen würden die deutschen Grenzbehörden nicht binden. Gleichzeitig räumt HÜRRIYET mehreren Stimmen Raum ein, die sowohl die restriktive Auslegung des EuGH-Urteils als auch die Umsetzung scharf kritisieren.

Kommentar
Die HÜRRIYET kommentiert die jüngsten Entwicklungen in dieser Visa-Angelegenheit unter der Überschrift „29 Jahre Visa-Ungerechtigkeit“. Kolumnist Celal Özcan schreibt, dass die Türkei ein Land mit Visa-Mauern rundherum ist. Selbst in Zeiten, wo die Berliner Mauer Geschichte geworden ist, werde der Türke wie ein Häftling behandelt. Seit 1980 verlangen alle EU-Staaten, allen voran Deutschland, von Türken ein Visum für die Einreise obwohl die Türkei in EU-Beitrittsverhandlungen steht. Nun erfahren wir, dass die Visapflicht 29 Jahre lang rechtswidrig verlangt worden ist. Am vergangenen Freitag hat Deutschland endlich mitgeteilt, dass für bestimmte Berufsgruppen die Visumspflicht aufgehoben worden sei. So, als ob Deutschland uns freiwillig ein Gefallen getan hätte. Deutschland muss allerdings, der Rechtsprechung entsprechend, die Visumspflicht für alle Türken abschaffen und nicht nur für bestimmte Gruppen.

„Wählt die Freiheit“
Grünen-Chef Cem Özdemir habe sich während seiner Wahlkampfreise in den Hamburg und Stuttgart gewünscht, dass bei den Europawahlen die „Freiheit“ siegt. In Bezug auf den EU-Beitritt der Türkei habe sich Cem Özdemir über die Unehrlichkeit der Verhandlungspartner enttäuscht gezeigt. Die EU sage der Türkei gegenüber, dass sie Vollmitglied werden wird. Untereinander aber würde man munkeln, dass die Türkei nicht zur EU passe. Umgekehrt würde die Türkei zwar immer wieder beteuern, Vollmitglied werden zu wollen, hinter vorgehaltener Hand aber spreche man sich gegen die Umsetzung aller Beitrittskriterien aus. (TÜRKIYE)

„Doppelte Staatsbürgerschaft muss an die Tagesordnung“
Unter dieser Überschrift wird in der SABAH über eine Wahlkampfveranstaltung der SPD mit Franz Müntefering berichtet, der die Doppelte Staatsbürgerschaft gefordert habe. Die Optionsregelung würde den Jugendlichen nur Steine in den Weg werfen. Außerdem habe Müntefering betont, dass Integration nicht Assimilation bedeute.

Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
Eine Meldung der HÜRRIYET zufolge hat sich Kurt Beck (SPD) während einer Wahlkampfveranstaltung für die Europawahlen für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer stark gemacht und gegen Ausländerfeindlichkeit und rechte Parteien ausgesprochen.

Generalkonsul Hakan Kivanc unschuldig
Die Unschuld des türkischen Generalkonsuls Hakan Kivanc sei vom Wuppertaler Gericht mit Urteil vom 25. Mai 2009 (Az.: 35 C 249/09) bestätigt worden. Prof. Dr. Coban habe den Rücktritt derer gefordert, die für diese Verleumdungskampagne verantwortlich sind und eine Entschuldigung von den CDU Mitgliedern Kristina Köhler und Hans Peter Uhl, die unnötig und voreilig die Atmosphäre verdorben hätten.

Eine vorbildliche Haltung
HÜRRIYET und TÜRKIYE berichten im Vorfeld der Wahlen über ein geplantes Meeting der Rechtsparteien REP und NPD in Ludwigshafen, die mit Hilfe der übrigen Parteien und der Bevölkerung verhindert werden konnte. Als eine „schallende Ohrfeige“ bezeichnet TÜRKIYE und „kein Platz für Rechtsradikale“ die HÜRRIYET das gemeinsame Vorgehen, an der auch die Bundesbeauftrage für Integration, Maria Böhmer, teilgenommen hat. Die SABAH berichtet ein Tag später (08.08.2009) über die Aktion gegen Rechts.

08.06.2009

1973 gab es keine Visumspflicht, heute kann es auch keins geben
Unter dieser Überschrift problematisiert die HÜRRIYET die Umsetzung der EuGH-Entscheidung (Soysal) über die Visafreiheit türkischer Staatsbürger. Ein Gericht in Erding habe entschieden, dass Türken ohne Visum einreisen dürfen. Der Federführende Rechtsanwalt des Verfahrens, Serdar Altuntas, habe gesagt, dass das Gericht kein Unterschied zwischen der aktiven und passiven Dienstleistungsfreiheit gemacht. Deutschland verstoße mit seiner Einschränkung, nur aktiven Dienstleistungserbringern die Visafreiheit zu gewähren, gegen internationale Abkommen und handle rechtswidrig. Weitere Stimmen in der HÜRRIYET kritisieren die Bundesregierung ebenfalls und befürchten Chaos an den Grenzkontrollen. Auch Dr. Rolf Gutmann kritisiert in der SABAH die Umsetzung des EuGH-Urteils und fordert, dass die Visumsfreiheit ausgeweitet werden muss.

Europa- und Kommunalwahlen
MILLIYET, ZAMAN, HÜRRIYET, TÜRKIYE und SABAH berichten über die Kommunal- und Europawahlen am Sonntag. Während TÜRKIYE nicht stimmberechtigte türkische Wahlhelfer zu Wort kommen lässt, präsentiert SABAH ein Foto von Grünen-Chef Cem Özdemir, auf der er sein Wahlzettel in die Urne wirft. Laut SABAH habe Özdemir gesagt, dass es ausreiche, wenn die Grünen drittstärkste Partei werden. HÜRRIYET hingegen bringt Stimmen von einzelnen türkischstämmigen Wählern. Einer von ihnen habe gesagt, dass sonst immer eine andere Partei gewählt habe. Diesmal aber habe sie sich für die Partei entschieden, dessen Chef türkischstämmig ist. Die MILLIYET und ZAMAN schließlich berichten über den möglichen Rechtsruck bei den Europawahlen.

Bundesarbeitsminister verspricht Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat während einer türkischen Konzertveranstaltung in Hamburg versprochen, dass alle, die ihre Unterlagen zusammengestellt haben, innerhalb von drei Monaten in ihren Berufen arbeiten können. Laut SABAH habe Scholz die bisherige Praxis als ein „Verlust und Schande“ zugleich bezeichnet.

Lange Nacht der DeutschTürken
Deutschland ist vielfältig. Unter diesem Motto hat sich die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) mit der Langen Nacht der DeutschTürken das Ziel gesetzt, sowohl die Vielfalt in Deutschland, als auch die Vielfalt im Deutsch-Türkischen Leben wieder zu spiegeln. Die erste der Veranstaltung dieser Reihe sei in Hamburg verwirklicht worden, in der unter anderem die doppelte Staatsbürgerschaft und das kommunale Wahlrecht thematisiert wurde. (TÜRKIYE und MILLIYET) Türkische Presse Europa

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  1. Serkelözÿ sagt:

    […] Es ist völlig normal, Visapflicht für Länder von ausserhalb Europas zu haben. Das ist unser gutes Recht als souveräne Nation und wir lassen uns da nicht […] rein reden. […] Dann wollen wir Deutschen im Urlaub auch mal schnell in der Türkei wählen. Wie würde Ihnen diese Suppe schmecken?!

    • Battal Gazi sagt:

      Bei dir ist doch irgendwas vorbeigegangen oder? Es steht doch gar nicht zu Depatte dass Urlauber in Deutschland wählen sollen dürfen.

  2. Battal Gazi sagt:

    Souverän ist Deutschland lange nicht mehr, dank der EU

  3. G.Keldermann sagt:

    Zum Bericht
    …………………….
    Generalkonsul Hakan Kivanc unschuldig
    Die Unschuld des türkischen Generalkonsuls Hakan Kivanc sei vom Wuppertaler Gericht mit Urteil vom 25. Mai 2009 (Az.: 35 C 249/09) bestätigt worden.

    …………………….

    möchte ich einwenden, das nach den mir vorliegenden Informationen lediglich der Antrag auf einstweilige Verfügung
    gegen Herrn Ismail Coban durch Herrn Kuilay Demirkaya vom Amtsgericht Wuppertal zurückgewiesen worden.

    Die Behauptung, die Unschuld des türkischen Generalkonsuls Hakan Kivanc sei vom Wuppertaler Gericht mit Urteil vom 25. Mai 2009 (Az.: 35 C 249/09) bestätigt worden, ist NICHT zutreffend.

    • mal ehrlich G. Keldermann,
      Demirkaya hatte mit diesem Verfahren versucht, Prof. Coban untersagen zu lassen, dass die von Demirkaya verbreiteten Behauptungen über die angeblichen Aussagen des Generalkonsuls frei erfunden waren.
      Dieser Antrag wurde vom AG Wuppertal abgewiesen, weil dieses offenbar keinen winzigen Wahrheitsbeweis für die Behauptungen gesehen hat. Es reichte nicht einmal zur für das EV-Verfahren ausreichdenden Glaubhaftmachung.
      Demirkaya hat also keinen Zeugen für seine Behauptungen benennen können. Ergebnis: Wir dürfen nunmehr davon ausgehen, dass sie frei erfunden waren.
      Wir werden vermutlich nicht erfahren, ob und welche Geldstrafe Demirkaya für seine Beleidigung zahlen wird.

      • Krause sagt:

        Ich habe das Verfahren nur aus dem Augenwinkel beobachtet. Aber hier gab es zwei widerstreitende Eidesstattliche Versicherungen. Dann hat man als Verfügungskläger natürlich schlechte Karten. Sicher in diesem Fall ist nur eines: eine der Parteien lügt.

  4. G.Keldermann sagt:

    Wenn der Beklagte angeblich behauptet, die verbreitete Behauptung sei „frei erfunden“, warum beruft er sich
    (lt. Urteil) auf §5 GG = freie Meinungsäußerung .

    Zitat

    Er ist außerdem dem Ansicht,es handele sich um eine Meinungsäußerung des Verfügungsbeklagten,die den
    Schutz es Artikels 5 GG genieße.
    Zitat Ende

    http://www.turkishpress.de/sites/default/files/Urteil%20Coban.pdf

    Und wenn sie beim Text „keinen winzigen Wahrheitsbeweis“ das Wort winzigen durch das Wort ausreichenden
    ersetzen, sind wir auch hier wieder bei der Begründung es Gerichts.

    Wenn SIE nun davon ausgehen wollen, das die bes. Äußerungen „frei erfunden“seien, ist daslediglich
    Ihre persöbliche Meinung.

    Vor Gericht wurde die mit Nichten bestätigt, und auch nicht verhandelt.

    Es wurde auch keine Geldstrafe gegen Herrn Demirkaya verhängt, er trägt lediglich die Kosten des Verfahrens,
    da der Antrag zurückgewiesen wurde.

    • das hab ich dann noch vergessen:
      Die Frage nach einer Bestrafung Demirkayas wurde natürlich in diesem Verfahren nicht beantwortet.
      Sie könnte sich aber auf entsprechende Initiative des Generalkonsuls noch stellen.

      • Krause sagt:

        Meine Herren, wir reden schlicht um die Beweislast. Klagt Herr Demirkaya, muß er die Aussagen des Konsuls „glaubhaft machen“, d.h. im Verfügungsverfahren darlegen. (Engin, dass ist ein jur. Terminus). Dies ist ihm – wie gesagt – nicht gelungen, da es eine widerstreitende EV gab. Eröffnet nun der Staatsanwalt ein Verfahren gegen Demirkaya, muß der Staatsanwalt beweisen, dass D. gelogen hat. Dies wird dem Staatsanwalt aber nicht gelingen, da es ja widerstreitenden Äußerungen gibt. Dann steht Aussage gegen Aussage und dann gilt im Zweifel für den Angeklagten. So einfach ist und es ist gar nicht nötig, lieber Engin, dass Sie hier beleidigend werden.

  5. @ G. Keldermann
    ich hatte das Urteil zuvor nicht gelesen. Jetzt, da Sie es freundlicherweise verlinkt haben, verfestigen Sie meine Meinung sogar.
    Lesen Sie doch einfach die Urteilsbegründung noch einmal.
    Dem Verfügungskläger ist die Glaubhaftmachung nicht gelungen. die Ausführungen zum Wert der eigenen eidesstattlichen Versicherung von Demirkaya sind durchaus auch nicht uninteressant.

  6. Engin sagt:

    G. Keldermann

    Was wollen Sie eigentlich wieder sagen?
    Dem Beklagten konnte kein vergehen nachgewiesen werden, weil der Klaeger seine Behauptung nicht beweisen und somit nicht Glaubhaft machen konnte. Nicht Glaubhaft G. Keldermann !!! Wenn etwas nicht Glaubhaft ist, was ist es dann.. genau DU BIST DEUTSCHLAND !!!!

    • G.Keldermann sagt:

      @ Engin

      Sie unterliegen immer noch einem Irrtum.

      Es ging bei dieser Verhandlung NICHT darum, OB von Herrn Kivanc diese Dinge gesagt wurden.
      Es ging lediglich darum ob es Herrn Ismail Coban per einstweiliger Verfügung verboten sei,
      zu BEHAUPTEN,dass die von Demirkaya verbreiteten Behauptungen über die angeblichen Aussagen
      des Generalkonsuls frei erfunden waren.

      Um NICHTS anderes.
      Deutsche Gerichtsbarkeit.

      • öhm,
        was bedeutet es denn, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird?
        Wenn sie schon nicht bedeutet, dass Kivanc etwas gesagt hat, so bedeutet sie in diesem Fall, dass es jedenfalls erlaubt ist, dem Verbereiter der angeblichen Aussagen, entgegenzuhalten, dass er diese frei erfunden hat.