Hans-Jürgen Irmer

Religionsfreiheit für den Islam ist absurd

Hans-Jürgen Irmer, CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretender Fraktionsvorsitzender in Hessen, machte während einer Kreismitgliederversammlung der UdV (Union der Vertriebenen) islamfeindliche Aussagen. Aus der Pressmitteilung der UdV geht hervor, dass Irmer darin die Religionsfreiheit für den Islam in Frage stellte.

Montag, 06.04.2009, 11:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.08.2012, 1:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Irmer hielt während der Versammlung des UdV einen Vortrag zum Thema „Islam, eine Herausforderung für die Zukunft Europas“. Aus der Pressmitteilung der UdV geht hervor, dass Irmer darin die Religionsfreiheit für den Islam in Frage stellte. Es sei „absurd, dem Islam Religionsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes zu gewähren“. Islam und Demokratie seien „nicht vereinbar“. Irmer brachte seinen Unmut über die Haltung der Politik und der Kirche zum Islam zum Ausdruck und warf ihnen vor, die „eigentlichen Absichten des Islam“ außer Acht zu lassen. Es sei die Aufgabe von Bischöfen und Pfarrern die Differenzen zwischen Christentum und Islam herauszuarbeiten und auf die Gefährlichkeit des Islams hinzuweisen.

Irmer habe des Weiteren das Thema Islamunterricht an deutschen Schulen aufgegriffen und vor allzu großen Erwartungen gewarnt. Allein die Forderungen der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen zeigten, welche Absichten unter dem „Deckmantel der Religionsfreiheit“ gehegt würden. Die CDU-Fraktion im Landtag werde Aufklärungsarbeit leisten und sich intensiver mit dem Gegenstand auseinandersetzen. „Wir Deutsche sind als christliches Volk aufgerufen, im Rahmen des Rechts und der Meinungsfreiheit unsere freiheitliche Grundordnung und unseren christlichen Glauben zu verteidigen.“

___STEADY_PAYWALL___

Kritik von der SPD und den Grünen
Der SPD-Landtagsabgeordnete Gerhard Merz (SPD) hat Äußerungen von Hans-Jürgen Irmer zur Religionsfreiheit scharf kritisiert. Dass Irmer es als absurd bezeichnet habe, dem Islam Religionsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes zu gewähren, seien die „unentschuldbaren Ausfälle eines unbelehrbaren und ewiggestrigen christlich-konservativen Fundamentalisten“.

Indes streitet Hans-Jürgen Irmer ab, sich islamfeindlich geäußert zu haben. Die Pressemitteilung der UdV sei „fehlerhaft“ gewesen. Er habe die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit nicht in Frage gestellt.

Diese Erklärung ist der Grünen-Landtagsfraktion nicht genug. „Es genügt nicht, wenn der Kreisvorsitzende der UdV erklärt, Irmer habe den Satz in dieser Form nicht gesagt, aber offen lässt, in welcher Form der Satz gesagt worden sei. Auch die Erklärung Irmers vom Wochenende lässt offen, was er denn nun genau gesagt hat. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, und das gilt auch für den Islam. Deshalb muss der CDU-Landtagsabgeordnete noch einmal klipp und klar verdeutlichen, dass er dieses Grundrecht nicht in Frage stellt“, fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Mathias Wagner. Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Pingback: Hans-Jürgen Irmers Totschlagargument – Zum Wesen des Islam gehört die bewusste Täuschung des Ungläubigen | MiGAZIN