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Rasterfahndung

BKA weist Vorwürfe zurück

In einem Artikel „Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten“ der Frankfurter Rundschau vom 02.04.2009 wurde berichtet, das Bundeskriminalamt (BKA) habe von der Deutschen Telekom nach den Anschlägen vom 11.September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage umfassende Kundendaten erhalten, die Eingang in eine groß angelegte Rasterfahndung gefunden haben.

Freitag, 03.04.2009, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.08.2010, 23:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das BKA hat diese Darstellung am Donnerstagabend zurückgewiesen. „Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind.“, teilte die Behörde in einer Stellungnahme mit. Einen wie von der Frankfurter Rundschau vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten habe es im BKA nicht gegeben.

Das BKA habe nach den Anschlägen vom 11.September 2001 aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben. Diese Erhebung hätte sich auf Beschäftigte dieser Stellen bezogen, die mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder gefährlichen Stoffen sowie Gütern in Kontakt kommen konnten.

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Bei der Deutschen Telekom angefragt seien weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art angefragt, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom AG sei im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten.

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Zu einem entsprechenden Datenabgleich sei es jedoch nicht gekommen, so dass die Daten bereits im Jahre 2003 vernichtet worden seien.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2006 die Verfassungswidrigkeit solcher Rasterfahndungen festgestellt. Diese seien nur gerechtfertigt, wenn eine konkrete Gefahr für hohe Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist, entschieden die Karlsruher Richter. Politik

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