Vorratsdatenspeicherung
Daten von visumspflichtigen Ausländern sollen gespeichert werden
Die Bundesregierung möchte künftig alle Daten von ausländischen Gästen und ihren Gastgebern speichern. Ebenso sollen Informationen von Vereinsvorsitzenden und Pfarrern registriert werden. Dies soll laut Christian Rath, Rechtsexperte der TAZ, den Missbrauch bei der Visa-Vergabe verhindern.
Montag, 23.02.2009, 17:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:14 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Innenminister Wolfgang Schäuble habe schon ein Gesetzesentwurf vorbereitet und werde es am 4. März im Kabinett vorstellen. Christian Rath, Rechtsexperte der Tageszeitung, kommentierte in der heutigen Ausgabe, dass der geplante Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble der Tageszeitung bereits vorliege. Laut Rath soll die geplante „Visa-Einlader Datei und Warndatei“ aus zwei Dateien bestehen.
Einladerdateien sollen alle Einladungsvorgänge beinhalten. Die Warndatei hingegen soll Personen beinhalten, die bereits als Visa-Missbraucher aufgefallen sind. Auch Personen die wegen Terror und Drogendelikten aufgefallen sind, sollen ebenso in der Warndatei gespeichert werden. Die deutschen Botschaften werden je nach Datenlage den Antrag auf Visum überprüfen und entscheiden. Stehe ein Antragsteller auf der Warndateiliste, so werde der Antrag intensiver überprüft.
In der Stellungnahme von Pro-Asyl-Expertin Marei Pelzer heißt es, dass rechtliche Probleme bestünden. Pelzer sagte: „Eine Datei, in der überwiegend rechtstreue Personen erfasst sind und sie mit dem Stigma eines Missbrauchsverdachts versieht, kann nur als unverhältnismäßig bezeichnet werden“.
Die Einrichtung der neuen Datei soll 6,8 Millionen Euro kosten. Politik
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