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Verwaltungsgerichtshof

Richter erlaubt Abschiebung nach Somalia wegen Regenfällen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem Bamf verboten, einen Somalier abzuschieben. Begründung: Dürre in Somalia. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof anders entschieden. Begründung: In dem Land habe es zwischenzeitlich geregnet.

Mittwoch, 21.08.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.08.2019, 16:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Grund, Abschiebungen nach Somalia generell zu verbieten. In einem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteil kassierte das Gericht damit eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Abschiebung eines Somaliers wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben verboten hatte. Die Mannheimer Richter sehen dagegen keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Somaliers bei einer Rückführung nach Mogadischu. (AZ: A 9 S 1566/18)

Der Verwaltungsgerichtshof verweist auf die „nicht unerhebliche Verbesserung der Ernährungslage“ im Land aufgrund ergiebiger Regenfälle in den vergangenen eineinhalb Jahren. Dem arbeitsfähigen und gesunden jungen Mann drohten keine Lebensbedingungen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar wären. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte als Argument für das Abschiebungsverbot die Lebensmittelknappheit in Somalia angeführt.

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Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden. (epd/mig)

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  1. Ute Plass sagt:

    Justiz entscheidet nach Wetterlage!!!
    Das klingt nach Realsatire, allerdings mit konkreten Folgen für Menschen in Not.

  2. Jacky sagt:

    Der Beitrag ist leider nicht hilfreich. Denn weder geht er auf die Gründe des Asylantrages noch die Gründe für dessen Ablehnung oder die anderen Hintergründe der geplanten – aber ausgesetzten – Abschiebung ein.

    Wenn also ein Gericht die Abschiebung aus „Wettergründen“ untersagt ist es in meinen Augen ebenso zulässig diese bei nicht mehr vorliegendem Problem wieder zuzulassen. Denn ohne diese Gründe wäre der Mann eben sofort abgeschoben worden.

  3. A.F:B. sagt:

    Vor einigen Jahren war in einem Video zu sehen, wie Nomaden in Somalia während der genannten Dürre ihre bereits verhungerten Kinder begruben. Sie hatten es zu einer Station zur Versorgung der Hungernden geschafft, doch die Lagerhalle war leer. Der Grund: In diesem oder dem vorangegangenen Jahr hatten Spekulanten dafür gesorgt, daß weltweit die Preise für Grundnahrungsmittel erheblich angestiegen waren, und solch ein armes Land wie Somalia hatte deshalb keine Vorräte für Notzeiten anlegen können. Es gab auch weder Wasser noch Futter, um die abgemagerten Herdentiere am Leben zu erhalten.
    Als dann zur gleichen Zeit die Bundeskanzlerin Großbanken vor dem Ruin rettete, anstatt das Leben jener Menschen, überkam mich ein großer Zorn auf diese Politdarstellerin, die in Wirklichkeit nicht „die mächtigste Frau der Welt“, sondern ein williges Werkzeug in den Händen der Raubtierkapitalisten und der transatlantischen Supermacht ist.
    Wollte man nicht einen somalischen Stadtbewohner in sein Land zurückschicken, sondern solch einen nomadischen Tierzüchter, dann müßte man ihm auch die Mittel mitgeben, um sich eine neue Herde anzuschaffen, und bei jeder erneuten Dürre müßte man ihn wieder als Flüchtling aufnehmen … Stattdessen wäre es besser, dort im Land selbst dafür zu sorgen, daß die betroffenen Menschen Dürren und Hungersnöte überstehen, so daß sie gar nicht erst aus ihrem Land fliegen müssen, anstatt auf Kosten des Steuerzahlers Großbanken zu retten, die nach ihrer Genesung ihre Retter nicht an ihrem Gewinn beteiligen.