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Moscheekuppel © Islamwoche Berlin

Experte Wißmann

Der Islam darf nicht gedrängt werden, sich zu „verkirchlichen“.

Das deutsche Religionsverfassungsrecht kann Prof. Wißmann zufolge der religiösen Vielfalt gerecht werden. Der Staat sei jedoch gefordert und müsse mit den islamischen Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten.

Donnerstag, 28.03.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.04.2019, 17:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Auch 100 Jahre nach Verabschiedung des Religionsverfassungsrechts halten Rechtswissenschaftler es für neue Herausforderungen wie die Integration des Islams gerüstet. „Obwohl wir 2019 eine viel größere religiöse Vielfalt in Deutschland erleben: Die bis heute geltenden Regelungen der Weimarer Verfassung von 1919 über das Verhältnis von Staat und Religion versetzen uns auch zukünftig in die Lage, flexibel mit der veränderten Situation umzugehen“, sagt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität Münster.

„Das deutsche Religionsverfassungsrecht zeichnen besonders zwei Punkte aus: Die Neutralität des Staates – es gibt seit 1919 keine Staatskirche mehr – und ein weitgehendes Verständnis von Religionsfreiheit. Es handelt sich um ein dezidiert modernes Modell: Danach hat der Staat zu allen Religions- und allen Weltanschauungsgemeinschaften denselben Abstand zu wahren, gleichzeitig erkennt er die Bedeutung von Religion an und fördert sie.“ Auf dieser Grundlage könnten Rechtsprechung und Politik in der Praxis Regelungen für aktuelle Streitfragen wie das kirchliche Arbeitsrecht, Religionsunterricht an Schulen und Feiertage finden.

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„So wie das Religionsverfassungsrecht in der frühen-Bundesrepublik Bedingungen für eine Annäherung von Katholiken und Protestanten schuf, ist die Rechtspraxis jetzt gefordert, dem Islam, an den 1919 noch niemand gedacht hat, einen fairen Platz in der Gesellschaft anzubieten“, so Wißmann.

Muslime nicht „verkirchlichen“

Nicht-Religiöse Menschen in Deutschland sollten nach Einschätzung von Hinnerk Wißmann nicht „religiös überwältigt“ werden. Ein Beispiel für diese Gefahr bestehe etwa in Nordrhein-Westfalen, wo es in einem knappen Fünftel der Kommunen ausschließlich katholische Bekenntnisschulen gebe. „Eine solche Situation ist sicherlich kein Zukunftsmodell. Es braucht für Menschen aller Überzeugungen ein auf Gleichberechtigung gebautes Angebot – denn der Staat ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts die ‚Heimstatt aller Bürger‘“.

Auch den Interessen der Muslime gilt es laut Hinnerk Wißmann gerecht zu werden: „Der Islam darf nicht gedrängt werden, sich zu ‚verkirchlichen‘. Unsere Verfassung garantiert Religionsfreiheit in Verschiedenheit.“ Die Diskussion um die Verleihung des Körperschaftsstatus an muslimische Gemeinschaften hält der Verfassungsrechtler für eine weitgehend unnötige Stellvertreterdiskussion. „Der Staat muss eine Zusammenarbeit mit islamischen Gruppen unabhängig davon organisieren.“ (sca/vvm) Aktuell Panorama

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